Christian Geier ist Vorstand bei der FP Finanzpartner AG. © FP Finanzpartner AG
  • Von Redaktion
  • 10.05.2021 um 14:10
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Im Dschungel der Versicherungstarife ist es schwierig, die Perlen zu finden. Jeden Monat stellt unser Gastautor Christian Geier, Vorstand der FP Finanzpartner AG und dort unter anderem zuständig für die Produktauswahl, daher in seiner Kolumne ein Produkt vor, und gibt seinen Senf dazu. Dieses Mal: Das Kinderprodukt „Tabaluga“ der Universa.

Kinder-Versicherungsprodukte sind eine zweischneidige Geschichte. Stellt man die Kapitalanlage in den Vordergrund, sind sie meist zu teuer und zu unflexibel. Der Versicherungsaspekt bezieht sich in der Regel auf die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) in den mannigfaltigsten Ausprägungen: BU-Option, Schüler-BU, Option auf vereinfachte Gesundheitsprüfung, um nur drei zu nennen.

Je nach Ausgestaltung, ergibt dann das Ganze mehr oder weniger Sinn. Viel weiter geht das Kinderprodukt „Tabaluga“ der Universa, das Sie alle vom Namen her kennen. Genau wie den dazugehörigen kleinen grünen Drachen, den Peter Maffay erschaffen hat. Aber wahrscheinlich wissen nur wenige auf Anhieb, ob das was Gescheites ist (das Produkt, nicht die Musik).

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Was soll ich sagen, es gibt gleich mehrere Alleinstellungsmerkmale:

Zuallererst bietet „Tabaluga“ die einzige BU-Option auf dem Markt, bei der das Ziehen der selbigen nicht ins Leere läuft, wenn das Kind einen Behinderungsgrad oder eine Pflegestufe aufweist, oder jemals aufgewiesen hat, oder bereits berufsunfähig ist. Und damit macht man es uns Maklern sehr schwer, überhaupt noch auf andere Produkte in der Sparte zurückzugreifen. In dem Fall muss man fast glücklich sein darüber, dass es kleine Einschränkungen gibt. Denn das oben Beschriebene bezieht sich nur auf den Gesundheitszustand des Kindes.

Es müssen beim Optieren Fragen zu besonderen Gefahren in Beruf oder Freizeit beantwortet werden – hier kann die Universa die BU-Annahme verweigern (zum Beispiel Bundeswehr im Ausland, Sprengmeister, Motorsport). Weiterhin wird nach Größe und Gewicht gefragt. Hier kann zwar nicht abgelehnt werden, aber der Beitrag wird gegebenenfalls entsprechend (zum Beispiel bei Übergewicht 20 Prozent Zuschlag) angepasst. Ist das Kind dauerhaft berufsunfähig, kann auch eine Sofortleistung in Höhe von 30.000 Euro gezogen werden. Damit kauft einem die Universa praktisch das BU-Umtauschrecht ab.

Diesen Block zusammengefasst: Das mit dem Ohne-wenn-und-aber-Gesundheitszustand ist schon ein sehr starkes Argument.

Dann gibt es zwar wie oben beschrieben viel, was kreucht und fleucht auf dem Kindervorsorge-Markt, aber keine mir bekannte Kombination mit Krankenzusatz oder gar Pflege. Jetzt bietet der geneigte Berater oft zurecht Privatpatientenstatus im Krankenhaus und Pflege separat mit an – bei der Universa geht das in einem Produkt. Also zum Beispiel so:

  • BU-Option
  • Pflege (Verdopplung der gesetzlichen Leistung = verwaltungseinfach; es geht aber auch ein Pflegetagegeld)
  • Krankenhauszusatz
  • Ambulante Leistungen/Heilpraktiker

Obligatorisch ist die fondsgebundene Rentenversicherung, die man komplett mit ETFs bestücken kann. Trotzdem ist der Mantel nicht billig (rund 15 Prozent Verwaltungskosten) und auch die BU-Option kostet extra. Aber das relativiert sich alles, wenn wir dem Kunden beispielsweise sagen: „BU-Option, Pflege, Privatpatientenstatus im Krankenhaus und dazu wird noch Geld angespart, so dass nach 15 Jahren 8.000 bis 9.000 Euro entnommen werden können – und das für 65,30 Euro im Monat.“ Und dann ist das mehr als annehmbar.

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