- Von Redaktion
- 08.04.2020 um 15:24
Jetzt aber zum Vergleich mit dem offenen Investment-Depot
Die ganz entscheidende Abweichung, um hier auch gleich einmal mit einem weit verbreiteten Missverständnis aufzuräumen: Fonds in einem Versicherungsmantel sind kein Sondervermögen. Nach Paragraf 125 (5) VAG gehört das Vertragsvermögen in einer Fondspolice zum Sicherungsvermögen des Versicherers, das heißt ein Insolvenzverwalter hat darauf im Fall des Falles Zugriff, ganz klar.
In der Praxis wird die Bafin erst einmal anordnen, dass die Verträge auf den Auffangfonds Protektor übertragen werden. Nach Paragraf 222 VAG sind zwar Kürzungen der Garantien möglich und nach Paragraf 314 (19) VAG sogar ein vorübergehendes Zahlungsverbot. Aber auch hier ist wahrscheinlicher, dass die Aufsicht ein solches Verbot nur auf die Sparten des Versicherers beschränken würde, die die Notlage hervorgerufen haben. Fondspolicen dürften da als letztes dazuzählen.
Ein paar klare Vorteile
Ins Feld geführt werden auch gerne Steuervorteile. Da wird die Fondspolice nur im Vorteil sein, wenn entweder der Vertrag zwölf Jahre geführt und erst nach dem 62. Lebensjahr kapitalisiert wird (also als Altersvorsorge herhalten soll). Oder wenn regelmäßige Fondswechsel stattfinden. Aber sind wir ehrlich: Wir als Makler wollen doch pflegeleichte Lösungen, damit wir eben nicht ständig mit dem Kunden die Zusammensetzung überprüfen müssen. Und denkt der Kunde genauso, dann ist er für so eine Lösung, wie sie die Alte Leipziger hier anbietet, auch geeignet. Der passionierte Daytrader findet sich hier womöglich weniger wieder.
Einen klaren Vorzug gibt es aber am Ende noch bei der Versicherungslösung. Immer mehr 34f-Berater stellen auf Service-Gebühren um. Nichts anderes macht die Alte Leipziger beim AL Invest-Flex. Allerdings mit einem sehr zählbaren Unterschied: Während beim Service-Gebühren-Modell regelmäßig Umsatzsteuer zu berechnen ist, fällt die Courtage beim FR30 unter die umsatzsteuerfreien Finanzdienstleistungen.
Zu viel Zettelkram
Was schade ist, wofür der Versicherer aber nichts kann, ist der Zettelkram. Wir haben es hier mit einem bestechend einfachen Versicherungsprodukt zu tun – und kommen trotzdem kaum mit unter 100 Seiten aus, wenn wir einen VVG-konformen Vorschlag erstellen wollen. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass bei einem initial gewählten Portfolio jeder Fonds sein eigenes dreiseitiges Basisinformationsblatt bekommt, dessen Aussagekraft nahe null geht. Lieber dann das Fondsporträt, das eh Teil des Papierwustes ist.
Zwei Vorschläge für die Kollegen der Alten Leipziger hätte ich noch:
- Stellt – wie bei einigen Portfolios – die laufenden jährlichen Kosten für alle Fondskombinationen in der Angebotssoftware und im Vorschlag zur Verfügung.
- Lasst auch juristische Personen als Versicherungsnehmer zu.
Fazit: Der AL Invest-Flex FR30 ist im Moment die Einmalanlage-Fondspolice der Stunde auf dem deutschen Markt und ist für Kunden mit einem Anlagehorizont über zehn Jahre – bestandene IDD-Geeignetheitsprüfung vorausgesetzt – unbedingt zu empfehlen.
9 von 10 Punkten
Über den Autoren
Christian Geier, Jahrgang 1974, ist Vorstand bei der FP Finanzpartner AG und dort unter anderem zuständig für die Produktauswahl und Sicherung der Beratungsqualität. Zudem leitet er dort das umsatzstärkste Ressort „Personenversicherungen“. Der promovierte Kultur- und Betriebswirt berät dabei immer noch seine eigenen Kunden und lebt und arbeitet im niederbayerischen Straubing.
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