- Von Hannah Dudeck
- 02.04.2020 um 16:15
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), die sich für die Interessen privater Anleger einsetzt, hat ihre jährliche Liste der größten Kapitalvernichter an der Börse veröffentlicht. Letzter berücksichtigter Kurstag der Auswertung ist der 31. Dezember des vergangenen Jahres. Aktuelle Kursverluste angesichts der Corona-Krise sind damit nicht in die Auswertung eingeflossen. Die Veröffentlichung in diesen Zeiten zeige aber, wie wichtig eine langfristige Perspektive bei der Aktienanlage sei, kommentierte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler die Veröffentlichung: „Daran können Anleger erkennen, welche Unternehmen sich wirklich positiv oder negativ entwickeln.“
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Größter Verlierer bei der Kursentwicklung ist laut der Liste der Online-Matratzen-Händler Sleepz. Die Aktie des Unternehmens gab im vergangenen Jahr um knapp 92 Prozent nach. Auf Rang 2 folgt der Möbelkonzern Steinhoff, Platz 3 geht an den Kabel- und Drähtehersteller Leonie. Unter den zehn größten Kursverlierern befindet sich mit der Deutschen Bank auch ein Dax-Konzern. Im vergangenen Jahr musste die Aktie zwar vergleichsweise niedrige Kursverluste von unter einem Prozent hinnehmen. Anders sieht es aber auf Drei- und Fünf-Jahres-Sicht aus. In diesem Zeitraum lagen die Verluste bei 55 beziehungsweise 69 Prozent.
Ein weiteres bekanntes Unternehmen liegt auf Rang 10 der aktuellen Liste: Prosieben Sat1 Media fuhr 2019 Kursverluste von mehr als 10 Prozent ein. Neben der Kursentwicklung im abgelaufenen Jahr fließen in die Wertung laut DSW die Verluste der vergangenen drei und fünf Jahre ein. „Eine Stabilisierung im Jahr 2019, wie etwa bei der Deutschen Bank, reicht nicht aus, um sich aus den Top-Positionen der Geldvernichterliste zu verabschieden“, so Tüngler.
Kritik an Online-Hauptversammlungen
Kritisch sieht der Verband, dass viele Aktiengesellschaften ihre Hauptversammlungen nun anlässlich der Corona-Pandemie via Internet durchführen. Die Gesetzesänderung, die das ermögliche, sei eine zeitlich begrenzte Notlösung und keine Blaupause für künftige Aktionärstreffen. „Die Beschneidung der Aktionärsrechte geht aus unserer Sicht sehr weit“, sagt Geschäftsführer Tüngler. So werde das Fragerecht der Aktionäre deutlich eingeschränkt. Gesellschaften, die ihre Hauptversammlung verschieben können, sollten die verlängerte Frist nutzen und die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt wie gewohnt durchführen, fordert der Verband.
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