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  • Von Redaktion
  • 28.01.2015 um 09:30
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Mit der GenerationenPolice hat die Swiss Life ein Produkt entwickelt, das es den Kunden ermöglicht, ihr Vermögen steueroptimiert vererben oder verschenken zu können. Die Rendite wird über den Schweizer Aktienindex SMI erwirtschaftet.

Vor jedem Unbill des Lebens können Eltern ihre Kinder nicht beschützen. Doch sorgen sie sich natürlich immer, ob sie ihren Sprösslingen alles Wichtige mit auf den Weg gegeben haben. Kaum einer hat das so schön beschrieben wie Cat Stevens im Song „Father and Son“, einem Zwiegespräch eines Vaters und seines Sohns, der auf eigenen Füßen stehen will.

Umso besser, wenn man für die Kinder zumindest finanziell vorsorgen kann. Dafür bieten sich Lebensversicherungen an. Das Problem ist: Enden diese, wird auf einen Schlag viel Kapital frei, dessen Erträge in der Regel komplett versteuert werden müssen. Hinzu kommt, dass bei den traditionellen Kapitallebenspolicen durch das Niedrigzinsumfeld die Erträge sinken.

Gewinne werden abgesichert

Anders sieht es aus, wenn der Versicherer in stärkerem Maß das Potenzial von Aktienbörsen nutzen kann und der Kunde so von höheren Erträgen profitiert. Genau das hat sich die Swiss Life mit der GenerationenPolice zum Ziel gesetzt. Die Idee: In guten Börsenjahren profitieren die Kunden von steigenden Aktienkursen des schweizerischen Aktienindex SMI, an dem die GenerationenPolice partizipiert.

Um das Chance-Risiko-Profil zu optimieren, wird zudem bei der GenerationenPolice durch einen Lock-in-Effekt sichergestellt, dass einmal erzielte Gewinne nicht mehr verloren gehen. In Baisse-Jahren, wie etwa zuletzt 2009, entstehen somit für Kunden keine Verluste.

„Rechnet man die Entwicklung des SMI 20 Jahre zurück, hätte sich bei einem angenommenen jährlichen Maximalwert von 2 Prozent der Indexpartizipation eine jährliche Rendite von 3,69 Prozent für Kunden der GenerationenPolice ergeben“, bilanziert Thomas A. Fornol, Leiter Intermediärvertrieb Swiss Life Deutschland.

„Den Namen GenerationenPolice haben wir bewusst gewählt. Sie soll es den Kunden leichter machen, Kapital schon zu Lebzeiten zu verschenken oder die Police auf mögliche Erben zu übertragen“, betont Fornol. Freibeträge helfen dabei, Steuern zu sparen (siehe auch Tabelle unten).

Ein Beispiel: Maximilian Müller, 63, ist verheiratet und hat zwei erwachsene Söhne. Sie sind später die direkten Erben, so sieht es das Gesetz vor. Dennoch möchte Müller auch seiner Enkelin Annette direkt Geld zukommen lassen.

Variante: Police verschenken

Müller hat dafür zwei Möglichkeiten: Entweder setzt er Annette als Begünstigte des Vertrags ein. Verstirbt er, erhält sie die garantierte Todesfallleistung plus erwirtschaftete Gewinne. Je nach Freibetrag müsste sie dann Erbschaftssteuer entrichten.

Um die Steuern möglichst gering zu halten, kann Müller seiner Enkelin die Police aber auch schenken. Alle zehn Jahre können hierfür Freibeträge genutzt werden: Um Schenkungssteuer zu sparen, kann Müller die Einzahlungen auf mehrere Jahrzehnte verteilen. Die Voraussetzung: Als Kunde muss man bei Vertragsschluss zwischen 50 und 75 Jahre alt sein und mindestens 50.000 Euro anlegen.

„Die GenerationenPolice kann auch dazu dienen, nicht nur direkte Angehörige, sondern auch andere nahestehende Menschen abzusichern“, erklärt Fornol. „Vor allem, wenn diese Personen in der Erbfolge ansonsten gar nicht berücksichtigt sind oder nur geringe Freibeträge geltend machen können.“

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