- Von Redaktion
- 28.01.2015 um 09:30
Flexibilität ist während der gesamten Vertragslaufzeit Programm. Der Versicherungsnehmer kann bei der GenerationenPolice jederzeit Zuzahlungen leisten, Geld entnehmen oder aber auch die Begünstigten ändern, falls die Lebensumstände dies erfordern. „Exklusiv ist bei der GenerationenPolice ein möglicher Wechsel von Euro in Schweizer Franken“, ergänzt Fornol. „So ist es möglich, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Chance einer anderen Währung zu nutzen.“
Zudem können bis zu fünf Versicherungsnehmer aufgenommen werden, um mehreren Menschen im nahen Umfeld das Leben in materieller Hinsicht zu erleichtern. Damit könnte man in dieser Hinsicht entspannt in die Zukunft blicken. Denn schon der Vater im Song von Cat Stevens wusste: „Look at me, I am old, but I am happy.“
Was der Fiskus vereinnahmt
Im deutschen Steuerrecht sind Erbschafts- und Schenkungsteuer grundsätzlich gleich geregelt. Egal, ob es sich um ein Erbe oder eine Schenkung handelt, die Höhe der Freibeträge und die Steuerklasse hängen vom Verwandtschaftsverhältnis ab (siehe Tabelle unten). Sind die Freibeträge ausgeschöpft und beträgt das Erbe oder die Schenkung nicht mehr als 75.000 Euro, liegt der Steuersatz in der Steuerklasse I bei 7 Prozent, in Steuerklasse II bei 15 Prozent und in Steuerklasse III bei 30 Prozent. Bei einer Summe von bis zu 300.000 Euro steigen die Sätze auf 11, 20 und 30 Prozent an. Die Höhe der Steuerschuld wird am Todestag des Erblassers oder am Tag der Schenkung ermittelt.
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