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- 08.05.2019 um 13:45
Können pflegebedürftige Eltern die Kosten für ihre Pflege nicht selbst zahlen, springt zunächst das Sozialamt ein. Die Behörden prüfen dann aber, ob sie sich das Geld von den leiblichen Kindern der Betroffenen nicht zurückholen können. Wie ist das aber, wenn das Kind kein eigenes Einkommen hat? Diese Frage beantwortet der Rechtsschutzversicherer D.A.S in seiner Rechtsfrage des Tages.
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Grundsätzlich solle durch den Elternunterhalt keine Bedürftigkeit bei den Kindern ausgelöst oder der Lebensstandard massiv eingeschränkt werden, heißt es dort. Wenn die Kinder also nur wenig Einkommen haben, müssen sie unter Umständen gar nicht für die Pflegekosten ihrer Eltern einspringen.
Ist die Frage damit also beantwortet? Nein. Denn Elternunterhalt komme trotzdem auch dann in Betracht, wenn das Kind kein eigenes Einkommen habe, schreibt der Rechtsschutzversicherer. „In diesem Fall kann nämlich mittelbar der Ehegatte des Kindes mit verpflichtet werden. Hat dieser ein deutlich höheres Einkommen, wird dieses in die Berechnung mit einbezogen.“ Grund hierfür sei der Unterhaltsanspruch unter Eheleuten.
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