Eine Frau betrachtet Uhren in einem Schaufenster: Unterhaltspflichtige Frauen, die nicht richtig vorgesorgt haben, können ihr Vermögen bis auf den Notgroschen verlieren. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 21.07.2015 um 18:00
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Hausfrauen, die nicht privat fürs Alter vorgesorgt haben und für ihre Eltern unterhaltspflichtig sind, können ihr gesamtes Vermögen verlieren. Warum das so ist und wie die nicht berufstätigen Ehefrauen das vermeiden können, erklärt Margit Winkler vom Institut Generationenberatung (IGB) in ihrem Gastbeitrag.

Beispiel einer angestellten berufstätigen Frau

Vorjahresbrutto: 60.000 Euro
5 Prozent dieses Einkommens für Altersvorsorge: 3.000 Euro
Kapitalisiert auf 30 Berufsjahre: 186.828 Euro

Für Hausfrauen gilt: Wenn seither keine Vermögensanlagen für die Zukunftssicherung angelegt wurden, zählt das gesamte Vermögen der Frau – bis auf den Notgroschen – als verwertbar. Das Gericht argumentiert, dass die Hausfrau sich komplett auf die Einnahmen des Mannes auch im Alter verlässt.

Mögliche Lösung

Beide Eheleute leisten ihren Beitrag zum gemeinsamen Lebensstandard. Warum wird also nicht auch auf beide Namen für die Zukunft vorgesorgt? Meist laufen die typischen Rentenversicherungen auf den Namen des Mannes und die Depots auf beide Namen. Damit kann die Hälfte des Depots bei Elternunterhaltsforderungen als Vermögen herangezogen werden. Besser ist es, für jede Person eine eigene Vorsorge für Alter und Pflegebedürftigkeit zu treffen. Auch Depots sollten getrennt angelegt werden.

Fazit: Denken Sie bei Vermögensanlagen und Vorsorgeabsicherungen für beide Partner. Nur so kann Vermögen als Schonvermögen beim Elternunterhalt der Hausfrau außen vor bleiben.

Die Autorin Margit Winkler ist Inhaberin des Instituts Generationenberatung. Als unabhängige Finanz- und Marketingfachfrau ist sie für Banken oder deren Verbundpartner im Vorsorgebereich tätig.

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