- Von Juliana Demski
- 15.02.2021 um 18:02
Am 10. März 2021 tritt im Finanzdienstleistungssektor hierzulande eine neue Offenlegungspflicht zum Thema Nachhaltigkeit in Kraft, die unter anderem auch Versicherungsmakler betrifft (wir berichteten). Da passt es gut, dass das Analysehaus Franke und Bornberg kürzlich deutsche Erstversicherer zur Umsetzung der sogenannten ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) befragt hat. 23 Versicherer, haben teilgenommen. Zudem werteten die Experten einige weitere Nachhaltigkeitsberichte weiterer Unternehmen aus.
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Die Studie zeigt: 67,7 Prozent der betrachteten Versicherer (Umfrage und Nachhaltigkeitsberichte) berichten nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) oder der Global Reporting Initiative (GRI). Der DNK wurde 2010 entwickelt. Er gibt 20 Kriterien für die Berichterstattung vor. Hier gilt das Prinzip „comply or explain“. Heißt: Die Unternehmen berichten nach den vorgegebenen Kriterien (comply) oder erklären, warum sie eben dies nicht tun (explain). Die Kriterien entfalten also keine rechtliche Bindungswirkung. Die Global Reporting Initiative (GRI) veröffentlichte 2000 ihre erste Richtlinie. Grundlage der Berichterstattung nach GRI ist Transparenz mit dem Ziel einer Standardisierung.
Franke und Bornberg gibt diesbezüglich jedoch auch zu bedenken, dass ein Nachhaltigkeitsbericht, der nicht auf anerkannten Standards basiere, „nicht zwangsläufig weniger aussagekräftig ist als einer, der sich an Standards ausrichtet“.
Nachhaltigkeit ist mehr als nur Wasserverbrauch und Co.
Neben dem Verbrauch von Papier, Wasser und Strom bestimmen jedoch auch Energieeffizienz, anfallender Abfall sowie Dienstreisen den ökologischen Fußabdruck eines Unternehmens. Die Auswertung der Rückmeldungen zeigte desbezüglich: Bislang fehlen einheitliche Berichtstandards und Bezugsgrößen für Verbrauchswerte und Abfall, wie das Beispiel Papierverbrauch zeige.
Laut dem Analysehaus erfassen einige Gesellschaften in ihren Antworten „Papierverbrauch“ nur als Druckpapier, während ein anderes Unternehmen sogar detailliert den Verbrauch der unterschiedlichen Arten von Hygienepapier auflistet. In den Nachhaltigkeitsberichten trete die Uneinheitlichkeit sogar noch deutlicher zu Tage, heißt es in der Studie weiter. Denn hier reicht die Spannweite von „keine Angabe“ bis hin zu „10.161 Tonnen Gesamtpapierverbrauch“ ohne Angabe weiterer Bezugsgrößen.
Ein ähnliches uneinheitliches Bild zeigt sich laut Studie beim Wasserverbrauch: Der Minimalwert beträgt 4,92 Kubikmeter pro Vollzeitmitarbeiter (FTE) und Jahr, das Maximum immerhin 24,45 Kubikmeter. „In den Nachhaltigkeitsberichten ist die Spannweite ebenfalls enorm“, schreiben die Studienautoren weiter, „und einige Angaben entziehen sich einer Plausibilitätsprüfung.“
Für den ESG-Report hat Franke und Bornberg außerdem nach der Geschlechterverteilung in Vorstand und Aufsichtsrat gefragt. Auch wenn die Hälfte der Welt weiblich ist – in den befragten Unternehmen besetzten Frauen noch nicht einmal jeden zehnten Vorstandsposten. Etwas besser sieht es in den Aufsichtsräten aus, aber auch hier seien die Unternehmen „meilenweit“ von Parität entfernt.
Die Studie hat außerdem aufgedeckt, dass über die Hälfte der befragten Versicherer nicht die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl an Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen besetzt haben. 19,4 Prozent der Versicherer waren nicht in der Lage, Zahlen auszuweisen. Nur eines von vier Unternehmen erfüllt die Quote. In den Nachhaltigkeitsberichten nannten lediglich drei Versicherer konkrete Zahlen.
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