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- 05.03.2019 um 15:11
Wer zu Hause gepflegt wird, dem steht ein monatlicher Entlastungbetrag in Höhe von 125 Euro zu. Die Betroffenen können dieses Geld nutzen, um sich etwa Hilfen für das Putzen oder den Einkaufzu holen.
„Deckelung oder Einfrieren des Eigenanteils löst das Problem nicht“
Dieter Hallervorden wirbt für die Allianz
„Manche pflegende Angehörige suchen vergeblich Hilfe“, kritisiert aber Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einem Interview mit der Hessisch Niedersächsischen Allgemeinen. „Darum sind wir mit den Ländern im Gespräch, wie Hilfsbedürftige den Entlastungsbetrag von 125 Euro einfacher nutzen können.“
Ab 1. Mai lasse der Staat dafür auch Betreuungsdienste als Leistungserbringer zu. „Die pflegen nicht, sondern helfen im Haushalt oder gehen mit dem Pflegebedürftigen spazieren“, so Spahn weiter. Auch dafür müssten die Hilfen natürlich „qualitative Anforderungen“ erfüllen; eine Ausbildung zur Pflegefachkraft gehöre aber nicht dazu.
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