- Von Juliana Demski
- 18.02.2020 um 18:06
Die Grundrente wird ein teures Vorhaben. Allein die für die Prüfung, wer im Inland von der Unterstützung profitieren wird, geht der Staat von Kosten in Höhe von 74,8 Millionen Euro aus. 640 Beschäftigte sollen damit ein Jahr befasst sein – und dass, obwohl laut Informationen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (RND) rund 100.000 Menschen weniger als zuerst angenommen überhaupt eine Grundrente beziehen werden.
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Ursprünglich sei das Bundesarbeitsministerium von 1,4 Millionen Menschen ausgegangen, nun wird mit 1,3 Millionen Personen gerechnet. Verwaltungskosten von mehreren hundert Millionen Euro rollen auf die Rentenversicherung zu, wie auch die Deutsche Presseagentur auf Basis eines Referentenentwurfs berichtete. Der Grund für die Veränderungen: Der Entwurf sei in den vergangenen Tagen noch verändert worden, weil die Union mit dem ursprünglichen Entwurf nicht einverstanden gewesen sei.
Wen die Grundrente erreicht
Den vollen Umfang des Rentenvorhabens sollen nur diejenigen bekommen, die als alleinstehende Rentner ein monatliches Maximalentgelt von 1.250 Euro erhalten. Bei Paaren liegt die Grenze bei 1.950 Euro. Alles darüber will die Regierung zu 60 Prozent auf die Grundrente anrechnen. Bei 1.300 Euro Einkommen eines Alleinstehenden würden also 50 Euro zu 60 Prozent angerechnet – die Grundrente fiele 30 Euro niedriger aus, berichtet das RND.
Im neuen Entwurf ist nun von einer neuen Einkommensschwelle die Rede: Liegt das Einkommen bei mehr als 1.600 Euro beziehungsweise 2.300 Euro, soll es zu vollen 100 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden, wie das RND ausführt. Bei 2.400 Euro in einem Ehepaarhaushalt verringert sich die Grundrente also um 100 Euro.
Ebenfalls geplant sind Stichproben Bundeszentralamt für Steuern und Abfragen bei den Kreditinstituten. Der Grund: Der Staat will sichergehen, dass alle Menschen, die Grundrente beziehen, auch ausreichend Angaben zu Kapitalerträgen machen, die nicht bereits im zu versteuernden Einkommen enthalten sind. Insgesamt geht der Staat im ersten Jahr der Grundrente von Kosten in Höhe von 1,30 Milliarden Euro aus – im vorherigen Entwurf war von 1,39 Milliarden Euro die Rede.
„Insgesamt werden rund 5 Prozent der Versichertenrenten über eine Grundrente aufgestockt, wobei der Anteil bei den Männern rund 3 Prozent und bei den Frauen rund 7 Prozent beträgt“, zitiert das RND aus dem Entwurf. Und: „Etwa drei Viertel der Berechtigten leben in den alten und etwa ein Viertel in den neuen Bundesländern.“
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