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  • Von Redaktion
  • 02.04.2014 um 18:22
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Ein Buchstabe, große Wirkung: Das EU-Parlament und der EU-Ministerrat fügten am gestrigen Dienstag ihrer Verordnung PRIPs einen weiteren Buchstaben – und damit eine neue Produktkategorie – hinzu. Die Versicherer dürfte das brennend interessieren.

Als Verordnung zu Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products (PRIIP) schließt die Regelung, die ursprünglich nur für Investmentprodukte gelten sollte, nun auch Kapital-Lebensversicherungen und Fondspolicen mit ein.

Jeder Privatanleger, der ein PRIIP kauft, soll laut den EU-Behörden ein dreiseitiges Informationsblatt, das sogenannte Key Information Document (KID) erhalten. Bisher durften die Informationsblätter zu Investmentfonds, auch Beipackzettel genannt, höchstens zwei Seiten lang sein. Darin mussten Anbieter aber laut Kritikern „Informationen unterbringen, für deren Aufzählung die Behörde ganze 15 Seiten braucht“.

Klar, vergleichbar, vollständig

An der Informationsfülle ändert sich nichts. Auch die neuen KIDs müssen Angaben zu Kosten und Risiken der Produkte enthalten. Bei komplexen Produkten, die für einen Laien nicht einfach zu verstehen sind, muss zudem ein entsprechender Hinweis in die KIDs rein. Alle Informationen müssen „klar, vergleichbar und vollständig“ sein. Außerdem schreiben die Behörden eine strikte Trennung zwischen den Informationsblättern und Werbematerial vor.

„Das Ergebnis ist eine gute Nachricht für die Verbraucher”, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbandes BVI. Einheitliche Informationen würden die unterschiedlichen Finanzprodukte vergleichbar machen und so Anlegern eine fundierte Entscheidung ermöglichen.

Riester-Rente und Derivate nicht in einen Topf werfen

Der Versicherungsverband GDV begrüßt die Entscheidung, „staatlich anerkannte Altersvorsorgeprodukte von der PRIIPs-Verordnung auszunehmen.” Gleichzeitig kritisiert er den Plan, diese Abgrenzung nach vier Jahren wieder zu überprüfen. „Damit besteht weiterhin die Gefahr, dass anerkannte Altersvorsorgeprodukte wie die Riester-Rente künftig mit riskanten Finanzinstrumenten wie Derivaten in einen Topf geworfen werden”, so der GDV in einer Stellungnahme. Und weiter: „Kurzfristige und spekulative Investments lassen sich nicht gleichsetzen mit monatlich besparten Altersvorsorgeprodukten, die noch dazu eine lebenslange Rentenzahlung garantieren.”

Vor dem Inkrafttreten muss die Regelung im April noch in einer Plenarsitzung des EU-Parlaments verabschiedet und anschließend durch einzelne Mitgliedstaaten bestätigt werden.

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