- Von Frank Breiting
- 22.03.2017 um 12:54
4. Bruttowertentwicklung
Dem Gesetzgeber war daran gelegen, die gesetzlich normierten Wertentwicklungsannahmen nicht nach oben zu übertreiben. Das Resultat allerdings ist eine stark nach unten übertriebene Vorgabe. So darf ein Produkt in der maximalen CRK 5 mit -1 Prozent, 2 Prozent, 5 Prozent und 7 Prozent Hochrechnungen anbieten.
Ein globaler Aktienfonds hat große Mühe überhaupt die CRK 5 zu erreichen und wird somit sogar auf 6 Prozent Hochrechnungsannahme gedeckelt. Wohl gemerkt VOR Kosten. Nach Kosten bleibt entsprechend noch weniger übrig.
Sehr lange Zeitreihen des Fondsverbands BVI zeigen, dass man kaum in der Lage sein wird, eine chancenreiche Anlageklasse zu finden, die über Jahrzehnte so schlechte Ergebnisse abgeliefert hat, wie es selbst das optimistischste Szenario des Gesetzgebers vorsieht.
Wie soll sich eine Aktienkultur entwickeln wenn dem Kunden per staatlich verordnetem PIB suggeriert wird, dass Risiko nicht adäquat belohnt wird? Ich denke, man sollte dem Kunden realistische Informationen geben und die sollten auf tatsächlich beobachteten Wertentwicklungen beruhen – und nicht auf willkürlich bestimmten Werten.
Lösung: Grenzen neu definieren auf Basis der beobachteten Wertentwicklung eines global diversifizierten Investments.
Es gibt also noch reichlich Arbeit für die PIA, die Ministerien, den Gesetzgeber – und natürlich auch für uns. Und da das PIB verglichen mit manch anderer regulatorischen Vorgabe wirklich einen Mehrwert liefert, kann ich sagen, dass ich mich darauf freue, weiter daran zu arbeiten und es weiter zu entwickeln.
Aktuell halte ich die deutschen Produktinformationsblätter für deutlich besser als alles, was wir in den vergangenen Monaten und Jahren auf europäischer Ebene an Transparenzinitiativen gesehen haben. Deswegen sollten wir diesen Standard unbedingt vorantreiben und weiter mit Leben füllen.
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