- Von Oliver Lepold
- 19.06.2019 um 13:04
Übergang in den Ruhestand
Die Ruhestandsplanung sollte stets Teil einer lebensbegleitenden umfassenden Finanzplanung sein. Die Planung beginnt mit dem Vertragsabschluss. Entgegen der früheren Beratung, wie sie zum Beispiel unsere Eltern noch kennen, ist der Beginn des Renteneintritts heutzutage nicht mehr 100-prozentig sicher. Beginnt er mit 67, 70 oder gar mit 75 Jahren? Keiner kann heute sagen, wann es soweit ist. Aus diesem Grunde sollten feste Laufzeiten, in Form von Laufzeittarifen, vermieden werden. Die Zukunft liegt in den so genannten Whole-Life-Tarifen, sprich mit lebenslanger Laufzeit. Der Tarif passt sich somit dem Kunden an und nicht der Kunde an den Vertrag.
Schrittweise Umschichtung
Rechtzeitig vor dem geplanten Ruhestand empfiehlt sich zusätzlich eine schrittweise Umschichtung in risikofreie Anlagen mit einem professionellen Ablaufmanagement, das mittlerweile viele Produkte anbieten. Hier sollte man nicht die pauschale 1/60-Methode 5 Jahre vor Entnahme wählen. Der Nachteil ist die zyklische Umschichtung mit dem negativen Cost-Average-Effekt (Yield-Average-Effekt). Günstiger für den Kunden ist eine aktive Steuerung, etwa anhand einer Mindestquotenregelung.
Angesichts einer ständig steigenden Lebenserwartung können Menschen ihren Ruhestand oftmals noch 25 Jahre und länger genießen. Je nach den individuellen Wünschen des Kunden und dem geplanten Vermögensübergang auf die nächste Generation können hier auch Investmentlösungen mit moderatem Risiko zum Einsatz kommen. Im Bereich Erben und Schenken kann so mit der richtig gestalteten Fondspolice eine Optimierung der Steuerlast erreicht werden. Ein Berater, der lebensphasengerecht berät, wird stets entsprechende Konzepte vorschlagen.
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