- Von Redaktion
- 22.10.2014 um 18:38
Im „Gesetzentwurf zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ heißt es unter Paragraf 10 Absatz 3:
Das Abzugsvolumen für Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter (gesetzliche Rentenversicherung, Knappschaft, berufsständische Versorgung, landwirtschaftliche Alterskasse, private Basisrente) wird auf 24 000 Euro angehoben. Das bisherige Abzugsvolumen betrug 20 000 Euro. Durch die Anhebung des Abzugsvolumens werden die Spielräume für den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge sowie zur Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder verminderten Erwerbsfähigkeit verbessert.
Über den Gesetzentwurf soll der Bundestag am 6. November in erster Lesung beraten. Winkt das Gremium ihn durch, könnten die Änderungen zum Jahreswechsel schon greifen.
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