- Von Manila Klafack
- 14.01.2019 um 10:48
Wie Scottish Widows Limited meldet, werden als Folge des Brexits alle Verträge der Marke Clerical Medical, die ursprünglich in der Europäischen Union (außer Großbritannien) verkauft wurden, auf eine neue Gesellschaft in Luxemburg übertragen. Das betrifft überwiegend Deutschland, Österreich, Italien und Luxemburg. Ein entsprechender Antrag wurde gestellt und bedarf nun der Zustimmung des Obersten Gerichtshofes in England und Wales am 14. März. Wird der Antrag dort genehmigt, wird die Übertragung am 28. März vollzogen.
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„Viele Versicherungsnehmer der Clerical Medical sind verunsichert und können die Konsequenzen nicht abschließend einschätzen“, sagt Fachanwältin Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte in Bremen. „Letztendlich vermag keiner eine zuverlässige Prognose abzugeben, wie sich der Brexit vollziehen wird und welche Auswirkungen dieser hat“, so Brockmann weiter. Sie rät daher dazu, sich fachkundigen Rat zu Handlungsoptionen einzuholen.
Denn die für Versicherungsnehmer gravierendste Folge der geplanten Übertragung dürfte der Expertin zufolge sein, dass die Verträge zukünftig nicht mehr dem britischen Sicherungsfonds UK Financial Services Compensation Scheme (FSCS) unterliegen. Damit würde im Insolvenzfall eine Entschädigungszahlung durch den Sicherungsfonds wegfallen. Dies gilt allerdings nicht für Ansprüche, die aus einem Ereignis von vor der Übertragung resultieren.
Scottish Widows/Clerical Medical weisen ihre Versicherungsnehmer ausdrücklich darauf hin, dass sie Bedenken bezüglich einer Übertragung äußern können – entweder direkt beim Versicherer oder beim Obersten Gerichtshof. Diese Bedenken oder Einwände würden weitergeleitet und bei einer Entscheidung berücksichtigt.
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