- Von Oliver Lepold
- 10.07.2019 um 12:10
Der Vertrag kann zudem im Rahmen der Generationenberatung genutzt werden. Die Hinterbliebenen erhalten die vereinbarte Todesfallleistung einkommensteuerfrei. Berater sollten daher auch auf die Gestaltungsmöglichkeiten einer steuerfreien Altersvorsorge im Familienkreis hinweisen, die ein Whole-Life-Tarif ermöglicht.
Ein Beispiel: Ein 43-jähriger Vater setzt seine 2006 geborene Tochter, die keine steuerfreie Altersvorsorge mehr bekommt, als Versicherungsnehmerin und gleichzeitig als Bezugsberechtigte in einen Whole-Life-Tarif ein. Der Vater ist die versicherte Person. Wenn er zum Beispiel mit 95 Jahren verstirbt, hat die Tochter das Rentenalter erreicht und erhält die Todesfallleistung einkommens-, also abgeltungssteuerfrei. Da sie auch Besitzerin der Police ist, ist die Auszahlung zudem auch noch erbschaftsteuerfrei.
Oder man vereinbart für die Lieben die Auszahlung der Todesfallleistung als Rente. „Eine Rente zu vererben, kommt steuerlich immer günstiger als Kapital zu übertragen“, weiß Experte Overbeck. Besonders bei insgesamt hohen Vermögenswerten oder geringen Erbschaftsteuerfreibeträgen im weiter entfernten Verwandtenkreis (zum Beispiel Patenkinder, Nichten und Neffen) lohnt es sich, diese Lösung genauer zu betrachten.
Erhöhter Beratungsaufwand lohnt sich
„Laufzeittarife sind nicht mehr zeitgemäß und gehören ins Museum“, so Overbeck. Die Vorteile liegen auf der Hand, warum dominieren dann in der Branche immer noch die Laufzeittarife? „Tradition ist Trumpf bei vielen Beratern, insbesondere, wenn sie auch schon etwas älter sind. Zudem nehmen manche Kunden an, sie kommen vor dem im Vertrag stehenden provisorischen Endalter nicht an ihr Geld. Dies muss verständlich erläutert werden“, sagt der Experte. Ein weiterer Punkt sei, dass immer noch viele Bestandsverwaltungssysteme Whole-Life-Tarife aufgrund des offenen beziehungsweise variablen Laufzeitendes nicht richtig verwalten können.
Davon sollten sich Berater zum Wohle ihrer Kunden aber nicht abhalten lassen. Für sie ist ein Abschluss nicht nachteilig. Ein Whole-Life-Tarif wird genauso verprovisioniert wie ein Laufzeittarif, da die Kosten sich nicht auf die Laufzeit, sondern auf die Beitragszahlungen beziehen und die enden bei einem Whole-Life-Tarif je nach Festlegung ebenfalls zum Beispiel mit Mitte 60.
Tarife mit festen Laufzeiten passen vor den genannten Hintergründen nicht mehr zu den heutigen Kundenbiografien. Whole-Life-Tarife hingegen bieten alle Voraussetzungen, sich lebenslang flexibel an die jeweilige Lebenssituation des Kunden anpassen zu können. In Verbindung mit den entscheidenden Vorteilen in den Bereichen Steuer und Vermögensübertragung lassen sich Whole-Life-Tarife zielgerichtet in der Beratung einsetzen.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren