- Von Juliana Demski
- 04.04.2017 um 16:00
Gothaer bringt neue Krankenzusatzversicherung auf den Markt
MediClinic – das ist die neue Krankenzusatzversicherung der Gothaer. Der Tarif ermöglicht auch gesetzlich Krankenversicherten eine privatärztliche Behandlung im Krankenhaus. Außerdem müssen Versicherte nicht mehr in Großraumzimmern Bettruhe halten, sondern haben Anspruch auf ein Ein- oder Zweibettzimmer.
Die Police ist folgendermaßen aufgebaut: Im Basistarif werden die privatärztlichen Leistungen nur nach einem Unfall gezahlt, im Plus- und Premium-Tarif bei jedem medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt. Außerdem kann hier ein Elternteil eines versicherten Kindes im Alter von bis zu zehn Jahren im Krankenhaus übernachten.
Der Basistarif ist zudem ohne Gesundheitsprüfung zu haben. Rechnungen, die anfallen, können mithilfe der Gothaer Rechnungs-App (im App-Store oder Google Playstore erhältlich) schnell eingereicht werden.
Swiss Life erweitert bAV-Angebot
Seit dem 1. April gibt es für die Produktlinien der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) „Swiss Life Maximo“ und „Swiss Life Maximo Kompakt“ unter anderem die Option einer zusätzlichen Todesfallleistung. Heißt im Klartext: Versicherte können auch während der Vertragslaufzeit eine zusätzliche Todesfallleistung in Form einer Kapital- oder Rentenzahlung einschließen.
Außerdem ist es Kunden mit der „Beitragsbefreiung Plus“ in der Direktversicherung möglich, den Beitrag für die betriebliche Altersvorsorge im BU-Fall in dynamisierter Form fortzuführen, um den inflationsbedingten Werteverlust entgegenzuwirken. Auch können sie aus mehreren Abschlusskostenvariationen wählen. Dazu zählen auch ungezillmerte Tarife, wobei die Abschlusskosten als laufende Provision auf die gesamte Beitragszahlungsdauer verteilt werden. Zusätzlich ist nun auch ein echter Honorartarif mit dabei.
Eine weitere Verbesserung: Kunden können ihr Garantieniveau in der bAV auf 80 Prozent senken. So können sie im Gegenzug mehr Renditechancen nutzen.
Universa verbessert Kfz-Versicherung
Die Universa hat seit dem 1. April einen neuen Kfz-Tarif in ihrer Produktpalette, bei dem die Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung pro geschädigter Person von 12 auf 15 Millionen Euro erhöht wurde.
In der Teilkaskoversicherung leistet der neue Tarif bei Zusammenstößen mit Tieren jeglicher Art. Das heißt: Es gibt keine Begrenzung auf Haarwild. Auch alle Tierbissschäden sind abgesichert – neuerdings auch an Dämmmatten und Achsmanschetten. Die Entschädigungsgrenze für Folgeschäden wurde von 1.000 auf 3.000 Euro erhöht.
Und auch in bei der Neupreisentschädigung in der Kaskoversicherung hat die Universa etwas verändert: Jetzt erhalten Versicherte bei Diebstahl, Totalschaden und Zerstörung bis zu 18 Monate nach Erstzulassung den volle Neupreis.
Im Fall von Unterbrechungen bleibt zudem der Schadensfreiheitsrabatt bis zu zehn Jahre erhalten. Und: Nach einem Totalschaden übernimmt der Versicherer auch die Zulassungskosten bis zu 250 Euro.
Weiterhin mitversichert sind außerdem Extras wie grobe Fahrlässigkeit sowie ein kostenfreier Rabattretter im Schadensfall. Begleitendes Fahren unter 18 Jahre ist beitragsfrei mitversichert, ebenso zuschlagspflichtige Fahrzeug- und Zubehörteile bis 10.000 Euro.
Zurich macht sich stark gegen schwere Krankheiten
Die Zurich Versicherung hat zum 1. April die Absicherungsmodelle gegen die finanziellen Folgen von schweren Erkrankungen „Eagle Star Krankheits-Schutzbrief“ und „Eagle Star Erweiterter Krankheits-Schutzbrief“ erweitert.
Erkrankungen des motorischen Nervensystems und Muskelschwund sind nun beispielsweise mitversichert. Außerdem hat der Versicherer die Höhe der Teilleistungen für Erkrankungen mit geringerem Schweregrad von bisher 15.000 Euro auf 25.000 Euro erhöht.
Und auch für Kinder gibt es eine Neuerung. Bei Ablauf der Kindermitversicherung im Alter von 18 Jahren (oder maximal 21 Jahren) können sie nach Beendigung ihrer Ausbildung oder eines Studiums innerhalb von sechs Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung einen eigenen Dread-Disease-Schutz in Höhe von bis zu 35.000 Euro abschließen. Außerdem erhöht sich dann auch die Summe der vorherigen Mitversicherung von maximal 25.000 Euro auf nun 35.000 Euro.
Die Zurich will sich mit dem neuen Tarif insbesondere an Sportler wenden. Denn Versicherte können nun ihre Risikoannahmerichtlinie individuell anpassen. Auch wurde der pauschale Ausschluss gefährlicher Hobbies und Freizeitbeschäftigungen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen entfernt und das Produkt im Todesfall um einen vorläufigen Versicherungsschutz erweitert.
Und es gilt weiterhin: Beide Produktvarianten bieten weiterhin garantierte Beiträge bei garantierten Versicherungssummen für die gesamte Laufzeit des Vertrages.
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