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- 18.10.2017 um 09:57
3. Was gilt bei Riester- und Rürup-Verträgen?
„Riester- und Rürup-Verträge werden speziell steuerlich gefördert“, so Schäfer. Und um diese Förderung nicht nachteilig zu beeinflussen, habe der Gesetzgeber zwei Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung vorgesehen.
Schäfer: „Fonds, an denen sich ausschließlich steuerlich begünstigte Anleger beteiligen, können sich auf Antrag beim Finanzamt vom Steuerabzug beziehungsweise von der Steuerpflicht für Immobilienerträge befreien lassen.“ Steuern auf diese Fonds werden dann gar nicht erst erhoben.
Die zweite Variante sieht vor, dass Fonds mit steuerlich begünstigten und steuerlich nicht begünstigten Anlegern sich anteilig einbehaltene Steuern erstatten lassen können und diese den steuerbegünstigten Anlegern dann zurückzahlen.
Dass Riester- und Rürup-Produkte speziell behandelt werden, liegt daran, „dass die Erträge dieser Produkte bereits der nachgelagerten Besteuerung unterliegen“, so Inter-Mann Müller.
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