Spaziergänger am Strand in Andalusien, Spanien. Der Rentenfaktor gibt an, wie Versicherer aus dem Guthaben des Kunden beim Rentenbeginn die lebenslange monatliche Rente ermitteln wollen. © dpa/picture alliance
  • Von Manila Klafack
  • 23.11.2017 um 12:15
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:05 Min

Unter bestimmten Voraussetzungen können Versicherer einen vertraglich zugesicherten Rentenfaktor verändern. Was bedeutet das für die Sparer? Die Antwort gibt es hier.

„Für Sparer, die ihre Altersvorsorgelücke lebenslang sicher schließen wollen, bedeuten eine Vielzahl von Vertragseinschränkungen oder ein nicht eindeutig zugesicherter Rentenfaktor ein gewisses Risiko“, sagt Roß. Und weiter: „Entzieht sich ein Versicherer durch Klauseln der Kernleistung der Rentenversicherung, dann ist diese Versicherung in diesem Punkt mit jedem anderen Ansparprodukt gleichzusetzen. Sie ist dann nicht in der Lage, ihrem vorrangigen Auftrag nachzukommen, das Langlebigkeitsrisiko entsprechend den Kundenwünschen abzusichern.“

Für Berater wie auch Kunden bedeute das, immer ein besonderes Augenmerk auf die Bedingungen und Kalkulationen von allen Produkten mit Rentenfaktor, wie Fonds- und Indexpolicen, dynamischen Hybride oder CPPI-Modellen, zu legen.

Wichtig sind die tatsächlich zugesicherte Höhe des garantierten Rentenfaktors und seine Leistungsbestandteile, zum Beispiel, ob er auch für Zuzahlungen gilt oder nicht und welche Bezugsgröße dem Rentenfaktor zugrunde gelegt wird. Das können die Beitragssumme, die Garantie aber auch die Ablaufleistung mit oder ohne Überschussbeteiligung sein.

„Bekommt der Kunde in diesen Fällen den besten Faktor? Unter welchen Umständen kann der Rentenfaktor verändert werden? Welche neuen Rechnungsgrundlagen werden herangezogen, wenn Kunden den Rentenbeginn verlegen wollen? Diese wichtigen Fragen müssen gestellt und beantwortet werden“, empfiehlt Roß.

Sollte entgegen einer ordnungsgemäßen Kalkulation tatsächlich eine Situation eintreten und das gegebene Leistungsversprechen nicht einzuhalten sein, so gibt das VAG eindeutig vor, wie zu verfahren ist. „Allerdings ist die Senkung eines Rentenfaktors weit davon entfernt, gleichbedeutend mit einer Nichterfüllung der Leistung zu sein“, sagt Roß. „Vielmehr könnte es sein, dass die eigenen wirtschaftlichen Belange nicht ausreichend erfüllt werden. Wie praktisch, wenn der Anbieter in dieser Situation auf weiche oder schlecht geregelte Verpflichtungen des Rentenfaktors zurückgreifen kann.“

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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