- Von Manila Klafack
- 21.09.2017 um 15:20
Der Rentenfaktor ist eine elementare Größe in der Versicherungswirtschaft. Er wird dazu verwendet, um das zum Beginn des Rentenbezugs gebildete Kapital in eine lebenslange Rente umzurechnen. Als Basis gilt dabei eine monatlich gezahlte Rente je 10.000 Euro.
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Ein Beispiel:
Bei einem angesparten Vertragsguthaben von 100.000 Euro und einem angenommenen Rentenfaktor von 30 erhält der Kunde monatlich eine Rente in Höhe von 300 Euro – so lange er lebt.
Dabei liegt den Berechnungen ein versicherungsmathematisch abgezinster Barwert zugrunde, der sich vor allem aus Lebenserwartung und Rechnungszins ergibt. Dabei gilt: Je länger die Lebenserwartung oder je niedriger der Rechnungszins, desto geringer ist auch der Rentenfaktor und umgekehrt.
Puffer müssen eingerechnet werden
Die Lebenserwartung, oder in diesem Fall besser gesagt die Sterbewahrscheinlichkeit, basiert dabei auf den Sterbetafeln der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV).
Diese Sterbetafeln prognostizieren für jedes Alter eine Wahrscheinlichkeit, das nächste Lebensjahr zu erreichen. Da die Lebenserwartung unter anderem durch den medizinischen Fortschritt, eine gesündere Lebensweise, bessere Arbeitsbedingungen und höhere Bildungsabschlüsse weiter steigt, müssen die Versicherer dies in der Kalkulation von künftigen Renten berücksichtigen.
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