Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD, rechts) spricht, neben Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen, Mitte) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) im Deutschen Bundestag: Die Bundesregierung will die gesetzliche Rente teilweise auf ein Kapitaldeckungsverfahren umstellen, um sie langfristig zu stabilisieren. © picture alliance/dpa | Michael Kappeler
  • Von Karen Schmidt
  • 21.01.2022 um 12:26
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lesedauer Lesedauer: ca. 04:60 Min

Die Bundesregierung will die gesetzliche Rente langfristig stabil aufstellen und sie dazu teilweise in die Kapitaldeckung überführen. Wie müsste ein solches System aber aussehen? Wie groß müsste etwa der Fonds sein, dessen Überschüsse helfen sollen, die Beiträge niedrig zu halten? Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) hat das einmal durchgespielt.

Als nächstes schauen sich die IW-Analysten an, wie der Fonds eigentlich finanziert sein müsste, um seine Aufgabe der Stabilisierung der Rente zu erfüllen. Drei Alternative seien hier denkbar, finden die Experten.

Beitragsfinanzierter Vermögensaufbau

Soll der Fonds aus den Beiträgen finanziert werden, müssten die Politiker dabei bedenken, dass dieses Geld ja eigentlich zum Bezahlen der Renten aktueller Rentner da ist. Entsprechend müssten die Bestandsrenten gekürzt werden. Oder der Beitragssatz müsste um ein oder zwei Punkte steigen. „Damit geriete der Vermögensaufbau aber in einen Konflikt mit der Sozialgarantie, die eine Begrenzung der Beitragssatzsumme zur Sozialversicherung bei 40 Prozent vorgibt“, geben die Analysten zu bedenken. Und zwar, um die Arbeitskosten nicht allzu sehr in die Höhe zu treiben.

Dieses Problem könnte man lösen, so das IW, wenn der zusätzlich erforderliche Beitragssatz nicht paritätisch, sondern ausschließlich von den Versicherten aufgebracht würde. Dies hätte den Charme, „dass sich die Mitglieder der geburtenstarken Jahrgänge an den Kosten des Kapitalaufbaus bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben beteiligen“, heißt es weiter.

Steuerfinanzierter Vermögensaufbau

Weil der rein arbeitnehmerfinanzierte Kapitalaufbau wohl zu Unmut führen könnte, stellen sich die Analysten alsdann die Frage, ob man den Topf nicht aus Steuermitteln bestücken könnte. Die Summe von 10 Milliarden Euro zur Anschubfinanzierung könnte ja zum Beispiel auch regelmäßig über eine längere Zeit fließen. „Denkbar wäre, einen einmal festgelegten Betrag zum Beispiel mit der Wachstumsrate der Steuereinnahmen zu dynamisieren, um einen konstanten Anteil am Bundeshaushalt für den Kapitalaufbau zu nutzen“, so eine Idee der Analysten.

Aber auch hier gäbe es wohl Einwände. Der Handlungsspielraum der Bundesregierung könnte bei einem regelmäßigen Bundeszuschuss eingeschränkt werden. Steuererhöhungen könnten die Folge sein. Außerdem ließe sich kaum begründen, warum alle Steuerzahler für eine Leistung aufkommen sollten, von der nur gesetzlich Rentenversicherte profitierten. Und schließlich könnte es auch verfassungsrechtliche Bedenken geben.

Kreditfinanzierter Vermögensaufbau

Man könnte ja auch Kredite aufnehmen, um den Fonds mit diesem Geld zu speisen. „Diese Idee beruht auf der Vorstellung, dass sich unter den gegebenen Bedingungen am Kapitalmarkt der Staat zu vergleichsweise niedrigen Zinskosten verschulden und mit einer rentierlicheren Kapitalanlage einen Überschuss erwirtschaften kann“, schreiben die IW-Experten. Zur tatsächlichen Verschuldung des Staates käme es dann nur bei einem vollständigen Wertverlust des Fonds.

Offen sei bei diesem Modell, ob die erforderliche Kreditaufnahme (zum Beispiel durch die Ausgabe von Bundesanleihen) zunächst aus den erwarteten Überschüssen getilgt werden soll. Erst am Ende der Tilgungsphase stünden dann aber die möglichen Überschüsse zur Rentenfinanzierung zur Verfügung. „Alternativ ließe sich das Sondervermögen als ‚ewige Schuld‘ einrichten, in dem die Bundesanleihen nach Laufzeitende wieder neu aufgelegt werden“, so ein weiterer Vorschlag. Der Erfolg dieser Variante hänge aber dann am langfristigen Werterhalt des Fonds und am Stand der langfristigen Zinsen.

Als weiteres Zwischenergebnis führen die IW-Analysten also an: „Allgemein unterstellen alle drei Varianten, dass die Vermögensanlage nicht nur werterhaltend gelingt, sondern auch zu regelmäßigen Überschüssen führt. Dabei sind realistische Renditeerwartungen zu treffen. Denn ein Werterhalt des Fondsvermögens verursacht Kosten der Absicherung gegen mögliche Kursschwankungen. Außerdem hat die Anlageentscheidung Liquiditätserfordernissen Rechnung zu tragen, damit ein planbarer Mittelzufluss zugunsten der gesetzlichen Rentenversicherung organisiert werden kann. Die Anlage großer Volumina auf den Kapitalmärkten muss zudem kurspflegend erfolgen.“

Seite 3: Kapitalanlage, Fondsverwaltung & Co: Welche organisatorischen Punkte beachtet werden müssen

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Karen

Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

kommentare
Wilfried Strassnig Versicherungsmakler
Vor 3 Jahren

Bei Anwendung unserer Jahrhundertidee, auch deswegen so genannt, weil sich alle Experten das NICHT vorstellen können und mit völlig neuem Ansatz, ist die Zukunftsvorsorge schon ohne Förderung denkbar.
Wer allerdings von günstigerer STAATLICHER VERSORGUNG ausgeht, sollte erst mal erklären können weshalb bei einem 3 Billionen EURO BeamtenPolitikerRichterpensionsrückstellungsdefizit-in besten Wirtschaftszeiten aufgebaut- Privat gestaltete Versorgung teurer ist. Ein gigantisches Damoklesschwert über unseren Köpfen, ohne Beachtung? Wenn man den fairen Vergleich zur GRV herstellt, mit weniger als 50% der Versorgung Beamter und deutlich kürzerer Auszahlung, kann man von 50% Kosten ausgehen, die ungerührt nur im Niedrigstbereich geleistet werden.
Fazit: Wer da von “GÜNSTIGER” ausgeht, kann das nur unter Auslassung aller Fakten. Nur PRIVAT ist demzufolge fair und wesentlich günstiger, da sonst ganz klar die Gefahr besteht, dass der Staat damit seine Pensionen absichert.
Die Umsetzung unserer Jahrhundertidee birgt die höchste Chance, alle Probleme -nicht verbesserbar, sogar weltweit, Rentenprobleme zu lösen!

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Wilfried Strassnig Versicherungsmakler
Vor 3 Jahren

Bei Anwendung unserer Jahrhundertidee, auch deswegen so genannt, weil sich alle Experten das NICHT vorstellen können und mit völlig neuem Ansatz, ist die Zukunftsvorsorge schon ohne Förderung denkbar.
Wer allerdings von günstigerer STAATLICHER VERSORGUNG ausgeht, sollte erst mal erklären können weshalb bei einem 3 Billionen EURO BeamtenPolitikerRichterpensionsrückstellungsdefizit-in besten Wirtschaftszeiten aufgebaut- Privat gestaltete Versorgung teurer ist. Ein gigantisches Damoklesschwert über unseren Köpfen, ohne Beachtung? Wenn man den fairen Vergleich zur GRV herstellt, mit weniger als 50% der Versorgung Beamter und deutlich kürzerer Auszahlung, kann man von 50% Kosten ausgehen, die ungerührt nur im Niedrigstbereich geleistet werden.
Fazit: Wer da von “GÜNSTIGER” ausgeht, kann das nur unter Auslassung aller Fakten. Nur PRIVAT ist demzufolge fair und wesentlich günstiger, da sonst ganz klar die Gefahr besteht, dass der Staat damit seine Pensionen absichert.
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