Ein Opa mit seiner Enkelin: Der Nachlass lässt sich mit einer Versicherung klug regeln. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 01.07.2015 um 17:17
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Wer bekommt mein Geld nach meinem Tod? Diese Frage stellen sich viele Menschen. Trotzdem zeigen aktuelle Statistiken, dass 70 Prozent der Deutschen ohne ein Testament sterben. „Dieses Dokument ist vielen wahrscheinlich zu endgültig“, sagt Generationenberaterin Margit Winkler. Es muss aber auch nicht immer ein Testament sein. Wie man zum Beispiel mit einer Lebens- oder Rentenversicherung den Nachlass regeln kann, erklärt Winkler in ihrem Gastbeitrag.

4. Mehrere Versicherungsnehmer einsetzen
Bei manchen Gesellschaften können beliebig viele Personen Vertragsinhaber sein. In der Regel handelt es sich um zwei, bei denen sogar die Quoten nicht hälftig sein müssen, sondern je nach Ermessen des Schenkers verteilt werden können. So passiert es, dass ein Opa seinem Enkel noch nicht 100 Prozent übergeben will, sondern ein Prozent außen vor lässt. Besitzt er zudem eine Vollmacht, mit der er alles wieder auf sich übertragen könnte, hat er quasi ein Vetorecht. Auch zur Steueroptimierung ist dies eine elegante Möglichkeit der Vermögensverwaltung.

Beispiel:
Ein Onkel will seiner Nichte 80.000 Euro schenken. Der steuerliche Schenkungsfreibetrag liegt bei 20.000 Euro. Er kann nun festlegen, dass ihm zu Beginn 60.000 Euro gehören und der Nichte 20.000 Euro. Nach zehn Jahren ändert sich die Quote wieder und weitere 20.000 Euro werden innerhalb der Anlage auf die Nichte steuerfrei übertragen.

5. Renten rechtzeitig übertragen
Lebenslange Renten sichern dauerhafte Einnahmen. Wer eine Rentenleistung auf einen anderen überträgt, profitiert von der günstigeren Besteuerung von Renten gegenüber Kapitalleistungen. Auf diesem Umweg können schon mal statt 20.000 Euro steuerfrei fast das Doppelte an Nichtverwandte übertragen werden.

Sowohl die Höhe der Beträge als auch die Namen der Begünstigten können verändert werden, solange man selbst der Vertragsinhaber ist. Dies bedeutet größtmögliche Flexibilität, denn Meinungen können sich schließlich ändern oder liebe Menschen kommen hinzu oder sterben zu früh. Besondere Wertgegenstände und Immobilien sind in einem Testament zu regeln. Doch dies erfordert oftmals eine Zeit der Willensbildung. Die Gebühren für ein notarielles Testament beziehen sich immer auf die Dinge, die darin geregelt werden – nicht auf das, was außerhalb des Testaments durch clevere Vertragsgestaltungen erfolgt.

Die Autorin Margit Winkler ist Inhaberin des Instituts Generationenberatung. Als unabhängige Finanz- und Marketingfachfrau ist sie für Banken oder deren Verbundpartner im Vorsorgebereich tätig.

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