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  • Von Redaktion
  • 17.06.2014 um 12:46
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Niedrige Zinsen sind eigentlich genau das richtige Umfeld für Fondspolicen, schließlich kommen dann ihre höheren Renditechancen erst richtig zur Geltung. Doch auch diese Produkte leiden – zumindest, wenn sie eine Garantie enthalten.

Fondspolicen- Anbieter müssten sich die Hände reiben. Im Prinzip. Denn das anhaltende Niedrigzinsniveau spielt ihnen geradewegs in die Hände. Führt es doch dazu, dass Sparer auf renditeträchtigere Anlageklassen setzen müssen, um eine auskömmliche Rente zu erzielen.

Weil die Deutschen aber ein sicherheitsliebendes Völkchen sind, muss die Fondspolice in der Regel auch eine Garantie bieten. Sonst bleibt sie im Regal liegen. Und da, bei der Garantie, schlagen die niedrigen Zinsen doch wieder zu. Denn die meisten Garantiesysteme in Fondspolicen greifen in irgendeiner Form auf Anleihen als sichere Anlage zurück.

Zum Beispiel das Garantiemodell, das der Premium-Tarifreihe der Zurich zugrunde liegt. Kern ist die Individuelle Constant Proportion Portfolio Insurance (I-CPPI) des Fondsanbieters und Zurich-Kooperationspartners Deutsche Asset & Wealth Management (DeAWM, ehemals DWS). Dabei gibt es je eine Wertsteigerungs- und eine Kapitalschutz-Komponente.

Erstere besteht aus Fonds, die auf Aktien, Derivate und Geldmarktinstrumente setzen, Letztere enthält auf Sicherheit ausgerichtete Rentenfonds. Je nach Restvertragslaufzeit, Aktienmarktentwicklung, Garantie und damit eben auch Zinsniveau, schichtet die DeAWM zwischen der Wertsteigerungs- und der Kapitalschutzkomponente um.

„Fallende Zinsen führen tendenziell zu einem höheren Investment in die Kapitalschutz-Komponente“, sagt Frank Trapp, Leiter Produktmanagement Leben bei Zurich. „Die sehr niedrigen Marktzinsen führten bei vielen Verträgen zu einer eher konservativen Ausrichtung. Im Durchschnitt hatten wir über unseren gesamten Bestand unter 50 Prozent Investment in die Wertsteigerungs-Komponente“, so Trapp weiter. Eine Situation, die dem Anspruch des Produkts nicht gerecht wurde.

Der Hebel steigt

Die Zurich beschloss zu handeln und drehte gemeinsam mit der DeAWM an drei Stellschrauben. „Zunächst haben wir die Gebühren für die Rentenfonds gesenkt, von durchschnittlich 0,75 Prozent pro Jahr auf 0,3 bis 0,5 Prozent“, so Frank Breiting, Chef für die private Altersvorsorge der DeAWM, gegenüber „Fonds Professionell“.

Dieser Schritt lasse mehr Spielraum für höhere Aktienquoten. Gerade bei Riester-Produkten – die ja mit einer Beitragsgarantie ausgestattet sein müssen – hat die Zurich damit neben Allianz, Condor und Gothaer die günstigste Kostenquote im Markt, wie ein internes Papier von Morgen & Morgen zeigt.

Die zweite Stellschraube, an der der Versicherer gedreht hat, ist der I-CPPI-Multiplikator im Anlagemodell. Dieser Faktor legt das Verhältnis zwischen Wertsteigerungs-und Kapitalschutz-Komponente fest. „Im vierten Quartal 2013 haben wir den Multiplikator erhöht“, sagt Zurich-Produktmanager Trapp. Und zwar von 3,0 auf 3,6.

Als letzten Schritt schließlich hat die Zurich das DeAWM-System „Flexible Portfolio Insurance“ in die Policen eingebaut. Dieses beobachtet die Volatilität auf der einen und langfristige Trends auf der anderen Seite. So sollen innerhalb der Fonds der Wertsteigerungs-Komponente feinere Ein- und Ausstiege in den Aktienmarkt möglich sein, was wiederum die Renditechancen erhöhen kann.

Das Kreuz mit dem Garantiezins

Und was hat das alles nun gebracht? „Durch die Weiterentwicklung hat sich das Investment in die Wertsteigerungs-Komponente zum Jahreswechsel im Durchschnitt über alle Verträge auf deutlich über 50 Prozent erhöht“, so Trapp.

Wie sieht es aber mit den Drei-Topf-Hybriden aus – dem gängigsten Garantiesystem auf dem Fondspolicen-Markt? Bei diesen Produkten gibt es drei Töpfe, zwischen denen der Versicherer automatisiert umschichtet: den Deckungsstock, den Wertsicherungsfonds und die freie Fondsanlage. Diese Produkte spüren sinkende Marktzinsen zwar auch, allerdings erst verzögert, wenn der Höchstrechnungszins sinkt. Und genau danach sieht es aktuell aus.

Ein Reformpaket des Bundesfinanzministeriums von Ende Mai sieht die Senkung bereits zum 1. Januar 2015 vor. Für alle Neuverträge würde dann ein Zins von nur noch 1,25 statt 1,75 Prozent gelten. „Bei den Hybriden gilt: Je niedriger der Rechnungszins ist, desto mehr Kapital muss bei sonst gleichen Bedingungen in das Deckungsvermögen fließen, um die Garantie zu stellen“, sagt Alexander Kling.

Laut Aussage des Partners am Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften in Ulm rechnen die Versicherer nämlich so: Sie orientieren den Anteil, der in das konventionelle Sicherungsvermögen investiert werden sollte, am sogenannten Barwert der Garantie. Diesen bekommt man, indem man den Wert, den die Garantie am Ende der Ansparphase haben muss, mit dem Rechnungszins abdiskontiert. So wissen die Versicherungsgesellschaften, wie hoch der Anteil im sicheren Deckungsstock sein muss, um den Garantiewert zu erreichen. „Mit 1,25 Prozent bekommen Sie da natürlich andere Werte als mit 1,75 Prozent“, sagt Kling.

Längere Laufzeit, schwächerer Schutz

Pfefferminzia hat bei einigen Anbietern von Drei-Topf-Hybriden nachgefragt, wie sie ihre Produkte bei einer Garantiezinssenkung anpassen würden. Häufigste Antwort: „Wir müssten wohl den Umschichtungsmechanismus anpassen; in welcher Form, sehen wir dann.“ Nun ja. Nicht sehr aufschlussreich.

Konkreter wird allerdings die Stuttgarter. „Vor allem bei Verträgen mit unter 20 Jahren Laufzeit könnte der niedrigere Garantiezins dazu führen, dass deutlich mehr Kapital zur Sicherung der Garantie eingesetzt werden müsste“, sagt Klaus-Peter Klapper. Um dem entgegenzusteuern, wären verschiedene Anpassungen denkbar, so der Leiter Produkt- und Vertriebsmarketing weiter.

Etwa eine Absenkung des Garantieniveaus. Oder eine Überarbeitung der Kostenstruktur der Produkte. „Auch eine Verlängerung der Vertragsmindestlaufzeit wäre denkbar.“ Klapper betont aber, dass die durchschnittliche Vertragslaufzeit im Bestand der Stuttgarter bei knapp 30 Jahren liegt. Tendenz steigend. „Gerade bei diesen länger laufenden Vorsorge-Verträgen stufen wir eine mögliche Absenkung des Höchstrechnungszinses als weniger relevant ein.“

Struktur des Neuzugangs in der Lebensversicherung:

Laut aktuellen Zahlen des Versicherungsverbands GDV hatten fondsgebundene Rentenversicherungen den zweithöchsten Anteil am Neuzugang in der Lebensversicherung.

 

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