- Von Redaktion
- 02.09.2019 um 16:15
Altersvorsorge-Sparer haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf staatliche Zulagen oder steuerliche Vorteile während der Ansparphase. Dies betrifft die Produktarten Riester, Rürup und die bAV, wobei die Fördermechanismen unterschiedlich ausfallen.
Bei der Riester-Rente muss der Sparer 4 Prozent des Vorjahresbruttogehalts (maximal 2.100 Euro) abzüglich staatlicher Zulagen in seinen Riester-Vertrag einzahlen, dann erhält er die maximal mögliche Förderung addiert. Allerdings ruft derzeit nur knapp die Hälfte der Berechtigten die Zulage auch voll ab. (https://www.pfefferminzia.de/riester-foerderung-nur-knapp-die-haelfte-der-riester-sparer-erhaelt-die-volle-zulage/).
Zulagen vom Staat bei Riester
Die maximalen Zulagen errechnen sich aus der Grundzulage (175 Euro), den Kinderzulagen (185 Euro für jedes vor 2008 geborene kindergeldberechtigte Kind, 300 Euro für jedes ab 2008 geborene kindergeldberechtigte Kind) und gegebenenfalls einem Bonus für förderberechtigte Berufseinsteiger unter 25 Jahren (einmalig 200 Euro für das erste Beitragsjahr). Auf diese Weise unterstützt, muss der Sparer nur einen Teil der Beiträge selbst aufbringen. Im Gegenzug wird die Riester-Rente besteuert. Da der Einkommensteuersatz im Rentenalter jedoch in der Regel geringer ausfällt als während des Erwerbslebens, bleibt unterm Strich ein finanzieller Vorteil.
Ehepartner genießen einen weiteren Vorzug: Falls ein Partner eines Riester-Sparers selbst nicht förderberechtigt ist, kann er dennoch eine eigenen Riester-Zulage beantragen. Dazu muss das Paar zusammenwohnen und beide Ehepartner einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Es gilt: Zahlt der unmittelbar förderberechtigte Ehepartner den Mindesteigenbeitrag, dann erhält auch sein Ehepartner die volle Zulage. Ist der Beitrag geringer, erhalten beide die Zulagen anteilig.
Steuervorteile bei Rürup-Renten
Die Rürup-Rente (Basisrente) wird nicht über Zulagen, sondern steuerlich gefördert (https://www.pfefferminzia.de/altersvorsorge-basisrente-wie-sie-funktioniert-und-wer-profitiert/). Derzeit können 88 Prozent der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Jedes Jahr seit Einführung im Jahr 2005 steigt dieser Satz um 2 Prozentpunkte. Ab 2025 sind Rürup-Beiträge vollständig von der Steuer absetzbar. Rürup-Renten werden vor allem von Selbstständigen genutzt, da ihnen die Riester-Rente nicht offensteht.
So wurde der steuerliche Förderrahmen für Direktversicherungen von 4 auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze erhöht. Bis 4 Prozent werden weiterhin keine Sozialversicherungsbeiträge fällig. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt für die alten Bundesländer derzeit bei 80.400 Euro. Der steuerfreie Höchstbetrag beträgt somit 6.432 Euro, der beitragsfreie Höchstbetrag liegt bei 3.216 Euro.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren