Nächstes Ziel des BdV: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe © picture alliance/dpa | Uli Deck
  • Von Andreas Harms
  • 27.06.2022 um 13:24
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Seit 2016 legt sich der Bund der Versicherten mit der Victoria Lebensversicherung wegen deren Überschüssen in Policen an. Nachdem er nun einige Niederlagen einstecken musste, will er vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Der Streit zwischen dem Bund der Versicherten (BdV) und der Victoria Lebensversicherung (Teil der Ergo) geht in eine neue Runde. Wie der BdV mitteilt, will er nun vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einlegen.

Der Fall hat eine inzwischen sechsjährige Vorgeschichte. Es geht um die Frage, wann und warum ein Lebensversicherer bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen Überschüsse kürzen darf – und wann nicht. Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) erlaubt das zwar, wenn zum Beispiel Verpflichtungen aus Garantieverträgen sonst gefährdet sind. Doch geht es nach dem BdV, soll der Versicherer diese Not auch ausreichend detailliert und nachprüfbar beweisen. Was die Victoria – zumindest nach Meinung des Vereins – nicht getan hatte (Pfefferminzia berichtete hier, hier und hier).

Doch bislang kam der BdV damit vor Gericht nicht durch. Zuletzt ging es vor dem Landgericht Düsseldorf um eben diese geforderte Nachweispflicht. Im März hatten die Richter auch die zweite Berufung des BdV zurückgewiesen, keine Revision zugelassen und zudem im Mai die dagegen gerichtete Anhörungsrüge abgewiesen.

Weshalb der BdV nun vor das Verfassungsgericht ziehen will. „Nach diesem Urteil können die Versicherer Leistungen an Versicherte streichen, ohne wirklich Rechenschaft ablegen zu müssen. Das ist so nicht hinnehmbar“, sagt Vorstand Stephen Rehmke.

Mit der Beschwerde will der BdV gegen die abgewiesene Revision und Anhörungsrüge vorgehen. Bei diesen Maßnahmen wollte er nämlich eigenen Angaben zufolge ein Gutachten von Sachverständigen präsentieren, was ihm nun aber verwehrt geblieben war. Somit sieht er drei Rechte verletzt:

  • das Recht auf effektiven Rechtsschutz wegen der Nichtzulassung der Revision
  • das Recht auf rechtliches Gehör wegen unzureichender Beweiserhebung und der Zurückweisung der Anhörungsrüge
  • das Eigentumsrecht, weil Vorschriften zur Überschussbeteiligung einschließlich der Bewertungsreserven nicht überprüft wurden

Doch vor dem Bundesverfassungsgericht soll es nun wieder um mehr gehen als nur die Nachweispflichten für Versicherer. Der BdV will nämlich am LVRG rütteln. Dazu teilt er wörtlich mit: „Die vom LVRG gedeckte Kürzung der Bewertungsreserven ist ein Eingriff in das grundrechtlich geschützte Eigentumsrecht aller Versicherungsnehmer*innen, der nicht zu tolerieren ist.“ Das LVRG beteilige Versicherte nicht angemessen an den Überschüssen und Bewertungsreserven und entspreche damit nicht der Verfassung.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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