Max Biesenbach, Partner bei der globalen Strategieberatung Simon-Kucher © Simon - Kucher & Partners
  • Von Redaktion
  • 04.03.2024 um 14:26
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Die Generali leitet Einnahmen, die sie von Fondsgesellschaften für Fondspolicen erhielt (Kickbacks), zum Teil an Kunden weiter. Wohl auf Druck der Finanzaufsicht Bafin, aber ohne ausdrückliche Weisung. Vorbote eines flächendeckenden Bebens? Gian Vahedi und Max Biesenbach von der globalen Strategieberatung Simon-Kucher ordnen das in einem Kommentar ein.

Insbesondere Branchenvertreter aus der Versicherungswirtschaft und dem Asset Management haben in den vergangenen Monaten die Überprüfung der Kosten von Lebensversicherungen durch die Bafin aufmerksam verfolgt.

Am Beispiel der Generali Versicherung, die ihren Kunden vermeintlich überhöhte Gebühren für fondsgebundene Lebensversicherungen zurückerstatten muss, wird nun deutlich, dass Bafin-Präsident Mark Branson es ernst meint. Er hatte die Versicherungen in der Vergangenheit mehrfach dazu aufgefordert, Provisionen, die ein maßgeblicher Bestandteil der Gebühren für den Endkunden sind, freiwillig auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren. Andernfalls könnten Provisionen seitens der Aufsicht gedeckelt (Szenario 1) oder sogar vollständig verboten (Szenario 2) werden. Mit der Entscheidung im Fall Generali ist man diesen Szenarien jetzt einen großen Schritt nähergekommen.

Implizit hat die Bafin dadurch auch deutlich gemacht, dass sie vehementer gegen zu hohe Kosten von Investmentfonds vorgehen will. Denn insbesondere fondsgebundene Lebensversicherungen sind aus Sicht der Assekuranzen attraktiv und werden daher gerne vertrieben. Bei diesen trägt der Endkunde das Marktrisiko, weshalb sie im Vergleich zu klassischen Lebensversicherungen für die Versicherung kapitalschonend sind.

Kunden von fondsgebundenen Lebensversicherungen zahlen neben einmaligen Abschlussgebühren und Gebühren für die Garantiekomponente zudem laufende Gebühren für die zugrunde liegenden Fonds. Ein beträchtlicher Teil dieser Fondsgebühren wird von den Asset Managern zur Incentivierung von Vertriebspartnern, wie den Versicherungen, jährlich als Bestandsprovision ausgeschüttet.

Ertragserosion verhindern

Insofern steht nicht nur für die Versicherungen viel auf dem Spiel. Asset Manager müssen sich in beiden Szenarien Gedanken darüber machen, wie sie durch die intelligente Bepreisung ihrer Produkte und Anpassung der Vergütungsmodelle für Vertriebspartner eine drohende Ertragserosion verhindern können.

Vor allem stellt sich jedoch die strategische Frage, wie Vertriebspartner in dem Szenario einer vollständig provisionsfreien Welt weiterhin zum Vertrieb ihrer Produkte incentiviert werden können. Wenn Asset Manager sich mit dieser Fragestellung – trotz der immer wieder aufkeimenden Erwägungen eines flächendeckenden Provisionsverbots auf europäischer Ebene (EU-Kleinanlegerstrategie) – bisher noch nicht eingehend beschäftigt haben, dann ist spätestens jetzt der richtige Zeitpunkt, dies zu tun.

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