- Von Juliana Demski
- 14.06.2019 um 17:03
Rund 28 Prozent der Menschen aus der Generation 50plus haben Angst, dass ihr Geld für eventuelle Pflegekosten im Alter einmal nicht ausreicht, so das Ergebnis einer Umfrage im Auftrag der Postbank.
Der Hintergrund: Für einen Pflegeplatz im Altenheim müssen die Deutschen im Durchschnitt 1.800 Euro aus eigener Tasche zahlen. Wenn das nicht reicht, müssen Kinder und Verwandte ran. Es lohnt sich also, vorzusorgen – zumal die Einführung einer allgemeinen Obergrenze für den privaten Eigenanteil in der Pflegeversicherung derzeit noch in den Sternen steht.
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Um die Pflegelücke zu schließen, sorgen laut Umfrage 59 Prozent der Deutschen privat vor. 36 Prozent der Befragten, die vorsorgen, schaffen oder erhalten Vermögenswerte – zum Beispiel in Form eines Hauses. 33 Prozent sparen oder verwahren Ersparnisse für diesen Zweck. 22 Prozent verfügen über eine private Pflegeversicherung.
Welche Art der Absicherung ist die richtige?
Dazu sagt Anja Maultzsch von der Postbank: „Ob sich die Zusatzversicherung oder der private Vermögensaufbau besser für die Absicherung des Pflegerisikos eignet, ist von der individuellen finanziellen Situation abhängig.“ Eine Versicherung sei für diejenigen empfehlenswert, die über ein ausreichend hohes und langfristig sicheres Einkommen verfügten, um die – gegebenenfalls steigenden – Raten zu bedienen, so Maultzsch weiter. Für alle anderen biete sich zum Beispiel ein ETF-Sparplan an, dessen Raten man flexibel anpassen oder zeitweise aussetzen könne.
Bei einer Pflegevorsorge per Versicherung kann man zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen: einer Pflegetagegeld-, einer Pflegekosten- und einer Pflegerentenversicherung.
Das Pflegetagegeld ist dabei die am weitesten verbreitete Variante:
Im Falle der Pflegebedürftigkeit zahlt sie einen vertraglich vereinbarten Tages- oder Monatssatz, von dem der Versicherte – je nach Pflegegrad – einen bestimmten Prozentsatz erhält. Sein Vorteil: Der Verbraucher kann frei über die Zahlungen verfügen.
Bei der Pflegekosten-Police ist das anders:
Sie übernimmt nur die Kosten für professionelle Pflege, indem sie die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen vereinbarten Prozentsatz aufstockt. Versorgt ein Angehöriger den Pflegebedürftigen, springt diese Versicherung nicht ein.
Über Zahlungen aus einer Pflegerentenversicherung kann der Versicherte ebenfalls frei verfügen – sie zahlt eine monatliche Rente bis ans Lebensende, wenn der Pflegefall eintritt. Für die Pflegetagegeldversicherung werden Tarife angeboten, die der Staat im Rahmen des „Pflege-Bahr“ mit fünf Euro im Monat fördert, wenn der Versicherte mindestens 10 Euro monatlich einzahlt.
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