- Von Redaktion
- 01.09.2015 um 18:00
„Die im Diskussionsentwurf vorgesehenen Änderungen gehen in die falsche Richtung. Sparer dürfen angesichts der niedrigen Zinsen und den Herausforderungen, vor denen sie in der Altersvorsorge stehen, auf keinen Fall stärker als bislang belastet werden“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI.
Derzeit zahlen Privatanleger auf Kapitaleinkünfte aus Publikumsfonds wie Zinsen, Mieten und Dividenden jeweils Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sie werden damit im Wesentlichen so besteuert, als hätten sie direkt in Aktien, Anleihen oder Immobilien investiert. Deshalb fallen bei den Fonds selbst keine Steuern an.
Was könnte sich ändern?
Das soll sich nach den Plänen des BMF nun ändern. Inländische Publikumsfonds sollen künftig mit Steuern in Höhe von 15 Prozent auf deutsche Dividenden, deutsche Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien belastet werden.
Zum Ausgleich dafür sieht der Diskussionsentwurf für Anleger in Publikumsfonds Steuererleichterungen vor. Ausschüttungen aus den Fonds und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen sollen teilweise von der Besteuerung freigestellt werden.
Auch Lebens- und Krankenversicherer wären betroffen
Bei Spezialfonds sollen thesaurierte Veräußerungsgewinne – anders als derzeit – teilweise sofort steuerlich erfasst werden. Dieser Vorzieheffekt würde sich bei Lebens- und Krankenversicherern besonders stark auswirken, weil sie hierauf keine steuerlich anzuerkennenden Rückstellungen in der Handelsbilanz bilden könnten. Im Ergebnis würden sie so mit Steuern belastet, die sie in der Direktanlage nicht tragen müssten.
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