- Von Barbara Bocks
- 07.08.2024 um 12:48
Momentan ist der Zeitpunkt günstig, sich für einen Immobilienkauf zu entscheiden. Dieser Meinung ist Norbert Maier, Spezialist für Baufinanzierung bei Dr. Klein in Regensburg. Der Grund: Die Bauzinsen bewegen sich recht stabil seitwärts und die Immobilienpreise sind noch nicht wieder gestiegen.
- Aber was tun, wenn der Preis der Immobilie das Budget übersteigt?
- Ist es ratsam, in Verhandlungen über die Kosten einzusteigen?
- Oder verringern sich damit die eigenen Chancen gegenüber anderen Interessierten?
- Und wie können potenzielle Käufer vorgehen?
Antworten auf all diese Fragen gibt Immobilienexperte Maier im folgenden Artikel. Oftmals ergibt es aus seiner Sicht zum Auftakt einer Preisverhandlung Sinn, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser könne die wichtigsten Eckdaten und Dokumente des gewünschten Wohneigentums auf ihre Richtigkeit prüfen.
Maiers fünf Tipps für Preisverhandlungen beim Immobilienkauf in der Übersicht:
- Überprüfen, ob die Wohnfläche korrekt berechnet wurde
- Den Energieausweis-Check vom Energieberater bestätigen lassen
- Die Höhe der offenen Erschließungskosten erfragen
- Bauantragsunterlagen und Genehmigungen auf Vollständigkeit checken
- Informationen über den Verkäufer sammeln und das Gespräch gut vorbereiten
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Tipps finden Sie auf den folgenden Seiten.
5 No-Gos beim Kauf einer Immobilie als Kapitalanlage
Wie es nach dem Krach um den Uniimmo-Fonds weitergeht
1. Tipp: Überprüfen, ob die Wohnfläche korrekt berechnet wurde
„Leider kommt es immer mal wieder vor, dass getrickst wird”, sagt Maier, „und Flächen, die keine Wohnflächen sind, als solche deklariert sind“. Es gebe kein Gesetz als Grundlage für die korrekte Angabe der Wohnfläche, sondern lediglich verschiedene Verordnungen und Regelwerke. Das erschwere die Situation.
Die gängigste Methode, um die Wohnfläche korrekt zu berechnen, ist die Wohnflächenverordnung. Diese ist für den öffentlich geförderten Wohnbau vorgeschrieben. Sie hat sich aber auch im frei finanzierten Markt etabliert. Die Richtlinie schreibt vor, dass nur die Grundfläche, die zum Wohnen genutzt werden kann, Teil der Berechnung sein darf.
- „Räume außerhalb der Wohnung wie nicht ausgebaute Dachböden oder Keller sowie Garagen gehören laut Maier nicht zur Wohnfläche.
- Flächen mit Dachschrägen werden erst ab einer Höhe von einem Meter angerechnet und unter einer Höhe von zwei Metern auch lediglich mit 50 Prozent.
- Balkone, Loggien und Terrassen können mindestens zu einem Viertel und maximal zur Hälfte einfließen.
„Die korrekte Berechnung der Wohnfläche hat einen enormen Einfluss auf den Immobilienwert und damit den Kaufpreis“, fasst Maier zusammen. Er empfiehlt Kaufinteressierten auf einen Experten zurückzugreifen, wenn sie sich nicht sicher sind, ob die Wohnfläche korrekt berechnet wurde.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren