- Von Barbara Bocks
- 07.08.2024 um 12:48
3. Tipp: Die Höhe der offenen Erschließungskosten erfragen
Käufer von Bestandsimmobilien machen sich oftmals keine Gedanken darüber, ob das Bauland, auf dem ihr Wohneigentum steht, korrekt erschlossen und das Grundstück zugänglich gemacht wurde. Das beinhaltet die Fragen, ob das Grundstück an das öffentliche Straßennetz angebunden ist und es einen Zugang zu Strom und Wasser sowie zur Kanalisation gibt.
Die zuständige Kommune ist dafür verantwortlich, das Grundstück bis zur Grundstücksgrenze öffentlich zu erschließen. Innerhalb der Grundstücksgrenze muss der Bauherr dafür sorgen. „Die Höhe der Kosten variiert, da die Preise von kommunalen und regionalen Regelungen abhängig sind“, so Maier.
Sämtliche Erschließungskosten trage der Grundstücksbesitzer. Das könne zu einer bösen Überraschung führen, wenn spätere Besitzer feststellen müssen, dass es noch offene Kosten gibt oder eine Nachzahlung ansteht. Es könne auch vorkommen, dass einige Arbeiten, wie der bereits vereinbarte Ausbau einer Straße, noch nicht komplett abgeschlossen sind, so Maier. Grundstückskäufer sollten also genau darauf achten, wie die Übernahme von Erschließungskosten im Kaufvertrag geregelt ist.
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