- Von Barbara Bocks
- 07.08.2024 um 12:48
4. Tipp: Bauantragsunterlagen und Genehmigungen auf Vollständigkeit checken
Baumaßnahmen, seien es komplett neue oder solche an einer Bestandsimmobilie, müssen vor dem Start genehmigt werden. Grundlage hierfür ist unter anderem die jeweilige Bauordnung der einzelnen Bundesländer. Sie bestimmt, wie die Gebäudeklassen eingeteilt werden. Diese richten sich nach der Höhe und der Fläche des Bauwerks.
„Wenn ein Verkäufer während seiner Zeit als Eigentümer Änderungen wie einen Dachgeschossausbau vorgenommen hat, kann das Einfluss auf die Gebäudeklasse haben“, sagt Maier. „Aus einem Einfamilien- ist eventuell ein Mehrfamilienhaus geworden, das natürlich zu einem anderen Kaufpreis auf den Markt kommt“, so Maier weiter. Gerechtfertigt sei dies aber nur, wenn die Baumaßnahme im Vorfeld genehmigt worden ist.
Ist diese Genehmigung nicht erfolgt, kann die Baubehörde die Baumaßnahmen einstellen oder sogar anordnen, dass diese rückgängig gemacht werden. „Aber auch eine Nachgenehmigung kann gelingen“, beruhigt der Spezialist für Baufinanzierung. Bei einer höheren Gebäudeklasse müssten dann beispielsweise strengere Anforderungen an den Brandschutz und an Fluchtwege erfüllt werden. Idealerweise liegen beim Immobilienkauf sämtliche Bauantragsunterlagen und die entsprechenden Genehmigungen vor.
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