Ricardo Tunnissen, Baufi Deutschland © Baufi Deutschland
  • Von Redaktion
  • 05.02.2025 um 17:28
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Viele Immobilieninhaber in Deutschland bekommen in diesen Wochen ihre Bescheide für die neue Grundsteuer. Manche mit Überraschungen, andere nicht. Was Grundstücks- und Wohnungseigentümer zur Grundsteuerreform und der neuen Grundsteuer wissen müssen, schreibt Ricardo Tunnissen, Geschäftsführer von Baufi Deutschland, in seinem Gastbeitrag.

Die bisherige Grundsteuer ist Geschichte. Ab 2025 muss die Steuer nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu berechnet werden. Grund ist eine bis dato zum Teil ungerechte Besteuerung, da die Grundsteuer auf Basis zum Teil völlig veralteter Einheitswerte ermittelt wurde.

Was ist das für eine Steuer?

Die Grundsteuer wird auf Grundstücks-, Immobilien- und Wohnungseigentum erhoben, und zwar jedes Jahr seitens der Gemeinden sowie Kommunen in Deutschland. Es handelt sich bei ihr um eine sogenannte Realsteuer, die für Städte eine wichtige Einnahmequelle darstellt.

Wer ein Grundstück (mit oder ohne Immobilie) oder eine Eigentumswohnung besitzt, ist dazu verpflichtet, die Grundsteuer jährlich zu zahlen. Nicht zu verwechseln ist die Grundsteuer mit der Grunderwerbsteuer, die lediglich einmal beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks anfällt.

Was beinhaltet die Grundsteuerreform?

Da das Bundesverfassungsgericht die bis einschließlich 2024 gültige Grundsteuer aufgrund einer ungleichen Steuerlast als verfassungswidrig ansah, musste ein neues Gesetz her. Dieses tritt 2025 in Kraft, sodass die neue Grundsteuer ab diesem Jahr in der Praxis umgesetzt wird.

Die wesentliche Änderung im Vergleich zur bisherigen Grundsteuer ist, dass die Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien nicht mehr auf Basis der Einheitspreise aus den Jahren 1964 (ehemaliges Westdeutschland) beziehungsweise 1935 (ehemalige DDR) stattfindet. Stattdessen werden deutlich aktuellere Werte zugrunde gelegt.

Wen betrifft die Grundsteuerreform?

Relevant ist die Grundsteuerreform für alle Personen, die ein Grundstück (mit oder ohne Immobilie) oder eine Eigentumswohnung besitzen. In Deutschland sind daher über 35 Millionen Grundstücke mit deren Eigentümern von der neuen Grundsteuer betroffen.

Wann ist die neue Grundsteuer zu zahlen?

Die Festsetzung seitens der Kommunen erfolgt stets für ein gesamtes Kalenderjahr, allerdings in der Regel auf vier Zahlungstermine jährlich aufgeteilt. Diese lauten wie folgt:

  • Februar
  • Mai
  • August
  • November

Grundstückseigentümer können die neue Grundsteuer entweder im Voraus für das gesamte Jahr oder zu den genannten Terminen zahlen.

Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform fand eine Neubewertung sämtlicher Grundstücke in Deutschland statt, wobei es jedoch keine Änderung der grundsätzlichen Faktoren für die Berechnung gibt. Das sind nach wie vor:

  • Grundstückswert
  • Grundsteuermesszahl
  • Hebesatz

Der Grundstückswert ist die Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer. Allerdings ist die neue Grundsteuermesszahl wesentlich geringer als zuvor. Die Formel zur Berechnung der Grundsteuer lautet:

Aktueller Immobilienwert (Grundsteuerwert) * Grundsteuermesszahl * Hebesatz

In den meisten Bundesländern wird ab 2025 das sogenannte Bundesmodell für die Berechnung genutzt, wie zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz. In manchen Ländern gibt es abweichende Modelle, beispielsweise in Bayern das Flächenmodell, in Hessen das Flächen-Faktor-Modell sowie in Hamburg das Wohnlagenmodell.

Wie hoch ist die Grundsteuer?

Wie hoch die Grundsteuer für die einzelnen Grundstücks- und Immobilienbesitzer ausfällt, muss individuell berechnet werden. Dabei spielen vorrangig folgende Faktoren für die Höhe eine Rolle:

  • Gebäudeart
  • Lage des Grundstücks beziehungsweise der Immobilie (Gemeinde)
  • Höhe des Grundsteuerwertes
  • Art des Berechnungsmodells
  • Hebesatz der Gemeinde

Die Lage des Grundstücks und die Hebesätze hängen zusammen, denn jede Gemeinde darf ihre eigenen Sätze festlegen. Es kann daher passieren, dass Sie zum Beispiel in einer Stadt in Bayern eine deutlich geringere Grundsteuer als in einer Gemeinde in Schleswig-Holstein zahlen.

Seite 2: Konkrete Beispiele für die berechnete Grundsteuer

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