Ricardo Tunnissen, Baufi Deutschland © Baufi Deutschland
  • Von Redaktion
  • 05.02.2025 um 17:28
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 03:40 Min

Viele Immobilieninhaber in Deutschland bekommen in diesen Wochen ihre Bescheide für die neue Grundsteuer. Manche mit Überraschungen, andere nicht. Was Grundstücks- und Wohnungseigentümer zur Grundsteuerreform und der neuen Grundsteuer wissen müssen, schreibt Ricardo Tunnissen, Geschäftsführer von Baufi Deutschland, in seinem Gastbeitrag.

Beispiel zur Berechnung der Grundsteuer

Lassen Sie uns an einem Beispiel verdeutlichen, wie die Berechnung in der Praxis aussieht. Wir gehen davon aus, dass sie für ein Einfamilienhaus ermittelt wird, welches sich in Nordrhein-Westfalen befindet. Somit kommt das sogenannte Bundesmodell zur Anwendung, und zwar auf Basis folgender Daten:

  • Grundsteuerwert (Aktueller Wert): 350.000 Euro
  • Grundsteuermesszahl: 0,29 Promille
  • Hebesatz: 500 (Faktor 5)

Eingesetzt in die Formel findet nun die Berechnung statt:

350.000 Euro * 0,00029 * 5 = 507,50 Euro

Der Hebesatz von 500 wird als Faktor 5 in die Formel eingesetzt und zu beachten ist, dass die Grundsteuermesszahl in Promille angegeben wird. Die jährliche Grundsteuer beläuft sich somit in der Beispielrechnung auf etwas mehr als 500 Euro.

Was bedeutet sie für Grundstückseigentümer?

Auf jeden Fall ist mit der neuen Grundsteuer eine vorherige Neuberechnung des aktuellen Grundstücks- und Immobilienwertes verbunden. Experten gehen davon aus, dass zahlreiche Eigentümer von Grundstücken, Immobilien und Wohnungen im Vergleich zu früher eine zum Teil erheblich höhere Steuer zahlen müssen.

Das liegt zum einen an der Tatsache, dass einige Gemeinden ihre Hebesätze deutlich anheben werden beziehungsweise dies bereits getan haben. Zum anderen sind die aktuellen Grundstücks- und Immobilienwerte in der Regel wesentlich höher als auf Basis der Einheitswerte aus der Mitte des vergangenen Jahrhunderts. Daher kann es passieren, dass Ihr Grundsteuerbescheid höher als bisher ausfällt.

Was sollten Eigentümer noch beachten?

Eigentümer von Grundstücken, Immobilien und Wohnungen sollten den neuen Grundsteuerbescheid auf jeden Fall genau prüfen. Ein Vergleich mit dem sogenannten Grundsteuer-Wertbescheid ist wichtig, um festzustellen, ob die Angaben zum Objekt übereinstimmen und auch der aktuelle Hebesatz zugrunde gelegt wurde.

Über den Hebesatz können sich Eigentümer auf der Webseite ihrer Gemeinde oder auch durch telefonische Nachfrage bei der Stadt informieren. Sollte der Bescheid Ihrer Meinung nach fehlerhafte Werte enthalten, besteht die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Das muss allerdings spätestens einen Monat nach Erhalt des Bescheides passieren.

Fazit

Aufgrund veralteter Einheitswerte und der Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht die bis dato berechnete Grundsteuer für verfassungswidrig hielt, gibt es ab 2025 eine neue Grundsteuer. Die Berechnung erfolgt auf der gleichen Basis wie vorher, allerdings mit deutlich aktuelleren Werten.

Das dürfte für viele Grundstücks- und Immobilieneigentümer dazu führen, dass diese pro Jahr (deutlich) mehr Grundsteuer zahlen müssen. Sind die Werte Ihrer Auffassung nach zu hoch, kann ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid sinnvoll sein.

Über den Autor:

Ricardo Tunnissen ist Geschäftsführer beim Baufinanzierungsvermittler Baufi Deutschland in Siegburg.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Zuletzt hinzugefügt
Blau Direkt: So war es auf der Network Convention 2025
Über Umsatzziele, besseren Kundenservice und goldene Ameisen

Blau Direkt: So war es auf der Network Convention 2025

Zuletzt hinzugefügt
Warum KI, Social Media und SEO wichtig für Makler sind
Neues Gesprächsformat „Mehrcura-Café“

Warum KI, Social Media und SEO wichtig für Makler sind

Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Zuletzt hinzugefügt
„Es ist extrem wichtig, Trends frühzeitig zu erkennen“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Es ist extrem wichtig, Trends frühzeitig zu erkennen“

„Damit bleibt die Stornoquote bei rund 0 Prozent“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Damit bleibt die Stornoquote bei rund 0 Prozent“

Skip to content