- Von Karen Schmidt
- 10.01.2024 um 14:04
Die Bundesregierung hat den Haushalt für 2024 beschlossen und dabei deutliche Einsparungen vorgesehen – auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Bundeszuschuss soll danach um weitere 600 Millionen Euro sinken. Der Behörde passt das gar nicht.
„Mit der nochmaligen Kürzung des Bundeszuschusses in dreistelliger Millionenhöhe bricht der Bund wiederholt feste Finanzierungszusagen gegenüber der Rentenversicherung. Die Konsolidierung des Bundeshaushalts hat hohe Priorität. Doch darf sie nicht zu Lasten der Rentenversicherung gehen. Mit der Verlässlichkeit von Zusagen steht und fällt das Vertrauen in die gesetzliche Rente“, schreibt sie in einer Stellungnahme.
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Mit der Entscheidung entstehe auch kein wirklicher Spareffekt, denn an den Ausgaben der Rentenversicherung ändere sich nichts, formuliert es die Behörde weiter. Die Rücklage der Rentenversicherung sei derzeit noch gut gefüllt, weil seit längerem höhere Beiträge gezahlt würden als erforderlich.
Kürze der Bund aber die Zuschüsse an die Rentenversicherung, dann werde die Nachhaltigkeitsrücklage in den nächsten Jahren schneller abgebaut, um die Rentenzahlungen zu finanzieren. „Diese Rücklage dient der Sicherung der Rentenzahlungen bei Einnahmeschwankungen. Um die Nachhaltigkeitsrücklage wieder aufzufüllen, muss der Beitragssatz zur Rentenversicherung früher als bislang vorgesehen angehoben werden. Das bedeutet eine Belastung der Versicherten und der Arbeitgeber. Sie bezahlen die Beiträge.“
Bereits 2022 habe die Bundesregierung vier Sonderzahlungen in Höhe von je 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 nachträglich abgeschafft, kritisiert die Behörde das Vorgehen. Zudem sehe der Entwurf für ein Haushaltsfinanzierungsgesetz vor, dass der Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss in den Jahren 2024 bis 2027 um 600 Millionen Euro pro Jahr gekürzt werden soll. „Mit der nun auf den Weg gebrachten Kürzung um weitere 600 Millionen Euro summiert sich der von der Rentenversicherung zur Haushaltskonsolidierung erbrachte Betrag auf mindestens 5 Milliarden Euro.“
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