- Von Redaktion
- 25.04.2018 um 13:20
Rechtliche Sicherheit ist essenziell für die Unternehmen. „Vor dem Startschuss haben wir bei unserem Finanzamt eine Anrufungsauskunft für das Konzept eingeholt. Damit hatten wir schwarz auf weiß, dass der Fiskus HDI bAV PlusCashback steuerrechtlich akzeptiert“, erläutert Markus Haas vom Technologie-Unternehmen Fonial. Er weiß nun: Die Kombination der Vorteile einer Direktversicherung und von Sachbezügen nach Paragraf 8 Absatz 2 Satz 11 EStG ist rechtskonform, wenn diese Sachbezüge zuvor nicht in der Firma gewährt wurden.
Für die transparente Abwicklung ist die meist kostenfreie Einrichtung einer betrieblichen Versorgungsordnung notwendig. Diese schafft verbindliche Regeln für die bAV. Dort kann auch vereinbart werden, dass bestehende Direktversicherungen bei Cashback integriert werden. Die Mitarbeiter erhalten nach der Umsetzung eine Policen-Abschrift ihrer Direktversicherung und ihre Mastercard mit der monatlichen Gutschrift.
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