Finanzwirt und Ruhestandsplaner Mario Strehl © privat
  • Von Mario Strehl
  • 23.05.2023 um 11:22
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lesedauer Lesedauer: ca. 06:10 Min

Der Finanzwirt und Ruhestandsplaner Mario Strehl hat beobachtet, dass sich Elternteile gegenseitig oft nicht sonderlich sorgfältig absichern. Da wird dann nur mit Daumengrößen gearbeitet, und manche Dinge werden schlicht vergessen. In seinem Gastbeitrag schildert er, wie eine detaillierte Rechnung und Beratung aussehen könnte, und wo die wichtigsten Fallstricke lauern.

Und wird nicht abgelöst, sondern einfach die gewählte Finanzierung weiter monatlich bedient, dann stellt sich die Frage, was mit den ausgezahlten 250.000 Euro passiert. Ja, sie werden gegebenenfalls Monat für Monat weniger, das ist klar. Dennoch wird der Betrag vermutlich angelegt. Fällt dabei Abgeltungssteuer an? Zählen die erzielten Zinsen zu Kapitaleinkünften im Rahmen der Einkommens- und Vermögensanrechnung der Witwe oder des Witwers und reduzieren gegebenenfalls die Witwen-/Witwerrente? Fragen, die meist nicht vorab geklärt sind und für Hinterbliebene am Ende eine (oft unerfreuliche) Überraschungsbox darstellen.

Deshalb ist auch in der Hinterbliebenenversorgung eine qualifizierte Beratung sinnvoll und wichtig.

Zunächst den Status Quo feststellen:
  • Welche Fassung des entsprechenden Rechts gilt? (Neues oder altes Recht?)
  • Gibt es überhaupt eine staatliche Absicherung? (Unverheiratete Paare)
  • Wie hoch ist die jeweilige(!) Erwerbsminderungsrente, die als Berechnungsbasis der Witwen-/Witwerrente dient?
  • Welches Kapital oder welche Renten sind bereits privat oder betrieblich vorhanden oder abgeschlossen und bringen gegebenenfalls welche (Brutto-)Versorgung?
  • Wie hoch ist der monatliche, finanzielle (Netto-)Bedarf der Hinterbliebenen, wenn jeweils einer der beiden Elternteile versterben sollte? (Ausgaben-Planung!)
Dann kann es an die Berechnung gehen:
  • Wie hoch ist der Brutto-Rentenanspruch für eine Witwen-/Witwerrente, gegebenenfalls inklusive Kinderzuschlag?
  • Welche Einkünfte und/oder Vermögen hat der/die Hinterbliebene selbst?
  • Wie hoch ist das sogenannte rechnerische Nettoeinkommen?
  • Wie hoch sind die persönlichen Freibeträge?
  • Welche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind von der Rente abzuziehen?
Danach erst steht fest: Was bleibt an Nettoeinkommen nach dem Sterbefall?

Aus einigen Sterbefällen im Kunden-, aber auch Verwandten- und Freundeskreis, kann ich sagen: Das ist die zentrale Frage, um die sich bei Witwen und Witwern alles dreht.

(Sterbe-Vierteljahr und Beibehalten der Lohnsteuerklasse für das Jahr des Todesfalls und das darauffolgende im Hinterkopf behalten, danach geht das Leben in den Alltag über)

Nun wird die Differenz von „Was ist an monatlichem Netto-Einkommen erforderlich?“ und „Was ist an monatlicher Netto-Versorgung durch Staat und/oder Versicherungen/Betrieb vorhanden?“ gebildet. Bitte diesen Satz noch einmal lesen und sacken lassen!

Es entsteht: die Netto-Lücke, die es zu schließen gilt.

Daran anschließend stellen sich die Fragen: Wie lange muss/soll diese Lücke geschlossen werden? Bis die Kinder „aus dem Gröbsten raus sind“? Bis der größte Finanzierungsbrocken getilgt ist? Fragen, die du nur mit den Kunden gemeinsam beantworten kannst.

Seite 3: Was mit mit der Todesfallsumme passiert

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Mario

Mario Strehl

Mario Strehl begann 1995 als Quereinsteiger in den Finanzvertrieb. Parallel dazu ließ er sich zum Finanzwirt ausbilden. Heute ist er außerdem Ruhestandsplaner und stellt Software für Berater und Vermittler her und unterrichtet diese auch darin.

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