Die Chefin der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde, verkündet am 21. Juli 2022, dass sie die Leitzinsen erhöht. Da waren die Renditen an den Anleihemärkten aber schon enorm gestiegen © picture alliance / Xinhua News Agency | ECB
  • Von Andreas Harms
  • 06.02.2024 um 08:59
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Die Zins- und Renditewende an den Kapitalmärkten sorgte dafür, dass die Kurse von Anleihen stark sanken. In den Kapitalanlagen der Versicherer wurden aus sogenannten stillen Reserven somit stille Lasten. Das ist nicht dramatisch – sofern die Kunden ruhig bleiben. Aber wie geht man generell mit solchen Lasten um? Ein paar Möglichkeiten gibt es.

Aber bauen sie damit wirklich stille Lasten ab? Zumindest nicht komplett, denn dann würden die Überschussbeteiligungen erst einmal weiter niedrig bleiben. Stattdessen begann im späten Herbst ein Reigen aus Nachrichten darüber, wie die Häuser ihre Überschüsse für 2024 erhöhen. Mutmaßlich mit Hilfe der ZZR. Das ist ihnen nicht zu verdenken, schließlich müssen sie mit den nun wieder lukrativen Festgeldern der Banken und mit Geldmarktfonds mithalten, die inzwischen gut und gerne über 4 Prozent Zinsen bieten. Es geht darum, die Stornoquote im Griff zu behalten.

Am Ende zählt die Balance, damit Risiken überschaubar bleiben, Kunden im Haus bleiben oder gar neu hinzukommen und Renditen fließen. Alles greift ineinander, vieles bedingt einander. Wer das alles besonders gut hinbekommen hat, werden die Geschäftszahlen für 2023 zeigen.

Debeka eckt bei Verbraucherschützern an

Einen direkten Ansatz, um stille Lasten mit der Stornoquote zu verknüpfen, hat übrigens die Debeka gefunden. In ihren Bedingungen zu privaten Rentenversicherungen steht eine Klausel, die einen zusätzlichen Abschlag vom Rückkaufswert festlegt. Und zwar immer dann, wenn der Vertrag noch lange laufen würde und der aktuelle Marktzins kurz zuvor stark gestiegen ist und somit weit über dem durchschnittlichen Zins der vergangenen Jahre liegt. Im höchsten Fall beträgt der Abschlag 15 Prozent, im niedrigsten Fall null.

So nachvollziehbar das in Hinblick auf die stillen Lasten auch sein mag, für abspringende Kunden ist es weniger erfreulich. Weshalb sich die Debeka den Zorn der Verbraucherschützer zuzog – die Verbraucherzentrale Hamburg hat auf Unterlassung geklagt. Die Regelung erfülle „nicht die vom Gesetzgeber geforderte Bezifferung und Angemessenheit des Abzuges“, lässt sie verlauten.

Die Debeka indes hatte schon die im Mai verlangte Unterlassungserklärung nicht abgegeben und will sich auch gegen die Klage wehren. Der Stornoabzug diene dem Schutz des Versichertenkollektivs vor Spekulationen des Einzelnen aufgrund von Veränderungen am Kapitalmarkt, teilt sie mit. Der vereinbarte Stornoabzug sei „ausreichend transparent“ und erfülle die gesetzlichen Anforderungen. Ende offen.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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