- Von Redaktion
- 16.02.2016 um 15:36
Einer dieser Nachteile ist die nachgelagerte Besteuerung, auf die Bausparberater kaum hinweisen würden, schreibt Nadine Oberhuber, Redakteurin der F.A.Z. Die Förderung muss später im Alter also versteuert werden.
Oberhuber führt dazu auch gleich ein Beispiel auf: Ein 37-jähriger Sparer zahlt bis 67 mit Wohn-Riester eine Eigentumswohnung ab. Die maximale Förderung liegt pro Jahr bei 2.100 Euro. „Genau diese gewährte Förderung summiert der Staat Jahr für Jahr auf einem fiktiven Wohnförderkonto auf – und verzinst sie noch mit 2 Prozent pro Jahr. Er merkt sich also, was er dem Sparer geliehen hat und holt sich später einen Teil davon zurück“, schreibt Oberhuber weiter.
Auf diesem Förderkonto liegen nach 30 Jahren also 86.000 Euro. Ein Normalrentner mit 27 Prozent Steuersatz müsse also 23.000 Euro Steuern zahlen. Wenn er die Summe auf einen Schlag bezahlt gibt es 30 Prozent Nachlass vom Staat.
Zusätzlich zu diesem Steuerproblem gebe es das der mageren Konditionen. Die Zinssätze der Bausparkassen liegen beim Wohn-Riester derzeit bei 0,1 bis 0,5 Prozent Guthabenzins.
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