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Neuer Standard in der Risikolebensversicherung: Wenn Raucher aufhören, dürfen sie in einen Nichtrauchertarif wechseln © Djordje Ristic / Pixabay
  • Von Andreas Harms
  • 15.11.2024 um 09:36
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:40 Min

Tarif wechseln, wenn man nicht mehr raucht? Prämie aussetzen, wenn das Geld knapp ist? Und was ist mit Kindern? Das Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse hat nachgesehen, was derzeit bei der Risikolebensversicherung üblich ist und was nicht. Und welche Anbieter und Tarife diese Standards erfüllen.

Laut einer aktuellen Analyse erfüllen 75 von insgesamt 269 Risikolebensversicherungen in Deutschland die allgemein üblichen Marktstandards. Das meldet das Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse.

Wie gewohnt nahmen die Analysten wichtige Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen unter die Lupe und verglichen sie mit den einzelnen Tarifen. Wer die Standards mindestens einhält, erhält ein Zertifikat. Ein ausgesprochenes Rating gibt es hingegen nicht, es geht nur um Merkmale im Vergleich zum Standard.

Die betrachteten 269 Risikoleben-Tarife kommen von 59 Anbietern. Und von denen bekommen 15 ein Zertifikat. Welche das sind, erfahren Sie hier.

„Die Zahl der zertifizierbaren Tarife ist gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen. Das liegt schlicht daran, dass sich bei zwei Kriterien die Marktstandards verändert, sprich verbessert haben“, kommentierte Jörg Schulz, Geschäftsführer bei Infinma.

Und welche zwei sind es? Zum einen hat sich bei der anlassunabhängigen Nachversicherung der Standard geändert. Die Mehrheit der Produkte bietet nun an, den Versicherungsschutz auch ohne konkreten Anlass und ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Zum anderen ist es in diesem Jahr auch Standard geworden, dass Kunden in einen Nichtrauchertarif wechseln können, sobald sie zu rauchen aufgehört haben.

19 Kriterien für Marktstandards in der Risikolebensversicherung

Um die folgenden 19 Kriterien für Risikolebensversicherungen geht es diesmal (Marktstandard und die Zahl der Tarife, die ihn mindestens einhalten, stehen in Klammern):

  • Todesfallleistung zu Lebzeiten bei schwerer Krankheit (bei Lebenserwartung unter zwölf Monate; 169)
  • Bau-Bonus ohne Aufpreis (kein Bau-Bonus; 168)
  • Kinder-Bonus ohne Aufpreis (kein Kinder-Bonus; 161)
  • Leistung bei Suizid (drei Jahre Wartezeit, außer bei krankhafter Störung; 249)
  • Verlängerungsoption (keine Verlängerungsoption; 153)
  • Tarifwechsel für ehemalige Raucher (möglich; 141)
  • Meldepflicht für Raucher (Rauchbeginn meldepflichtig; 243)
  • Nachprüfung für Nichtraucher (Rauchverhalten während Versicherungsdauer prüfbar; 167)
  • Beitragsdynamik (optional; 219)
  • Nachversicherung ohne Anlass (möglich; 132)
  • Stundung bei Zahlungsschwierigkeiten (möglich; 189)
  • Beitragsfreistellung statt Kündigung (möglich; 242)
  • Versicherung für verbundene Leben, zum Beispiel in der Familie (nicht möglich; 121)
  • Kindermitversicherung mit begrenzter Summe (nicht automatisch; 227)
  • Ereignisabhängige höhere Todesfallleistung, zum Beispiel bei Unfall (keine; 242)
  • Soforthilfe (keine; 206)
  • Mögliche Zusatzleistungen (keine; 217)
  • Pflege-Bonus (keine Einmalzahlung; 229)
  • Verzicht auf §19 Abs. 3 und 4 VVG, also vorvertragliche Anzeigepflicht (Ausdrücklicher Verzicht bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung; 251)

Alle Kriterien mit der gesamten Statistik können Sie hier herunterladen.

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Andreas

Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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