- Von Oliver Lepold
- 28.06.2019 um 11:20
Vor 34 Jahren kostete eine Kugel Eis 30 Pfennig, heute sind bereits bis zu 1,40 Euro für die köstliche Erfrischung zu bezahlen. Wenn man die Zunahme der Kugelgröße und die Verbesserung der Rezeptur mal außer Acht lässt, ist das eine „Eisflation“ von 6,6 Prozent pro Jahr (oder 688 Prozent absolut). Eiscreme ist ebenso wie der Preis der „Bild“-Zeitung oder einer Maß Bier auf dem Oktoberfest ein gern zitiertes Beispiel dafür, wie Inflation ganz persönlich wahrgenommen werden kann.
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Die offiziellen Inflationswerte bemessen sich hingegen an einem standardisierten Warenkorb, der nicht für jeden Haushalt passgenau ist. „Es gibt große Unterschiede zwischen der tatsächlichen, der gefühlten und der persönlichen Inflation“, sagt Gudrun Krüger, Produktmanagerin der Helvetia Lebensversicherung. Je nach dem individuellen Warenkorb kann die persönliche Inflation mitunter deutlich von der offiziell ausgewiesenen Inflationsrate abweichen. Bei der Altersvorsorge ist die Inflation für den Kunden besonders abstrakt und wird häufig nicht ausreichend berücksichtigt, so die Expertin.
Gewichtung der Ausgabengruppen im Verbraucherpreisindex (Basisjahr 2015)
Diese Warengruppen gehen in den Verbraucherpreisindex für Deutschland ein, der die Basis für die Berechnung der Inflationsrate ist. (Quelle: Deutsche Bundesbank)
Hinweis: Berater können ihren Kunden die Problematik von Inflation und Zins mit Hilfe praktischer Tools plakativ erklären. Über den Inflationsrechner von Destatis lässt sich die persönliche Inflationsrate ermitteln.
Steigende Rentenlücke im Alter
Das Resultat ist ein Kaufkraftverlust. „Das betrifft sowohl die Anspar- als auch die Rentenbezugsphase, die mehrere Jahrzehnte dauern kann“, so Krüger. Selbst wenn die Wunschrente zum Zeitpunkt des Rentenbeginns erreicht wird, kann im Alter eine neue Rentenlücke entstehen, wenn die Inflation höher ausfällt als die Rentensteigerung. „Diese dynamische Rentenlücke sollten Berater unbedingt bei der Konzeption der Altersvorsorge im Blick haben. Der Kunde sollte im Ruhestand optimalerweise auch über liquide Anlagen verfügen“, betont Krüger.
Künftige Rentner-Generationen benötigen mehr Flexibilität, daher sind flexible Auszahlpläne und Teilverrentungen über moderne Fondspolicen vielfach die bessere Variante gegenüber einer klassischen Verrentung. So kann ein Senior auch weiterhin in Sachwertanlagen wie Aktienfonds investiert bleiben und Kapital entnehmen, wenn er es wirklich will. Die Weichen dafür sollten im Optimalfall bereits bei Vertragsabschluss gestellt werden. Eine Beitragsdynamik ist daher unbedingt zu empfehlen.
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