- Von Redaktion
- 20.12.2016 um 17:10
Wie könnte man die Riester-Rente Ihrer Ansicht nach weiterentwickeln?
Ein Thema, an das man jetzt ran muss, ist die Bruttobeitragsgarantie. Mit der Senkung des Höchstrechnungszinses zum Januar 2017 auf 0,9 Prozent müssen die Anbieter reagieren. Sonst kann es sein, dass ein Mittdreißiger ab 2017 zu alt ist, um eine Riester-Rente im Courtagetarif zu beantragen. Weil die Anbieter es bei Kurzläufern einfach nicht mehr schaffen, die Garantie zu erwirtschaften. Hier könnte es eine pauschale Reduktion geben, etwa auf 80 Prozent der eingezahlten Beiträge. Eine weitere Lösung wäre, und die begrüße ich: Man lässt den Kunden wählen, ob und wie viel Garantie er möchte. Das Thema Anrechnung der Riester-Rente auf die Grundsicherung im Alter könnte man bei einer Reform auch angehen.
Und wie?
Die aktuellen Rentenformpläne sehen derzeit einen Freibeitrag in Höhe von bis zu 200 Euro vor und die Erhöhung der Grundzulage. Eine weitere Reform-Möglichkeit sehe ich bei der Förderung. Seit vielen Jahren haben wir einen Höchstbetrag von 2.100 Euro, der gefördert wird. Das gehört indexiert, so wie die Zulagenhöhe auch, damit man einen inflationären Ausgleich schaffen kann.
Sie haben viele Riester-Bedingungswerke studiert und mit der Bayerischen ein eigenes konzipiert. Was ist das Besondere am Bedingungswerk der Bayerischen?
Dass ein Riester-Bedingungswerk, das ich mitentwickle, meine sechs Riester-Fragen positiv beantwortet, ist klar. So ist etwa der garantierte Rentenfaktor zu 100 Prozent unabänderbar garantiert. Auch können Kunden den Rentenbeginn flexibel vorziehen und hinausschieben, ohne dass die Rechnungsgrundlagen zu ihrem Nachteil geändert werden – um mal auf drei der sechs Riester-Fragen einzugehen. Zusätzlich haben wir die Besserungsoption eingeführt. Besserungsoption bedeutet, dass die Rente immer mit den für den Kunden besseren Rechnungsgrundlagen berechnet wird. Garantiert mit jenen, die bei Vertragsbeginn Gültigkeit hatten. Sollten bei Rentenbeginn für den Kunden bessere Rechnungsgrundlagen gelten, kommen diese zur Anwendung. Der Kunde muss also nicht, wie bei Riester-Sparplänen üblich, darauf hoffen, dass die Rechnungsgrundlagen bei Rentenbeginn besser sind, sondern kann sich die heutigen sichern, und profitiert von möglichen positiven Änderungen bei Rentenbeginn.
Die Riester-Rente der Bayerischen bietet auch die sogenannte Plusrenten-Funktion. Was verbirgt sich dahinter?
Die Plusrenten-Funktion ist ein einzigartiges vertriebliches Highlight. Kunden können in rund 800 Online-Shops durchs Einkaufen Gutschriften sammeln. Sobald ein Mindestguthaben von 50 Euro erreicht ist, fließt dieses zusätzlich zu den Monatsbeiträgen in den Riester-Vertrag des Kunden. Das eröffnet dem Kunden – neben Zulagen und Steuervorteilen – praktisch einen dritten Zuschuss. Schöpft der Kunde den maximal geförderten Riester-Jahresbeitrag von aktuell 2.100 Euro noch nicht aus, erhält er durch diese Erhöhung seines Eigenbeitrags sogar zusätzliche Steuervorteile – und das, ohne selbst mehr ausgeben zu müssen. Das ist einzigartig. Damit bietet Plusrente Riester der Bayerischen die Chance, insgesamt den Riester-Vertrag mit den höchsten Zuschüssen am Markt zu erhalten.
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