- Von Oliver Lepold
- 21.09.2017 um 18:00
Inwieweit kann in der Altersvorsorge auf Garantien verzichtet werden?
Hofmeier: Im Rentenbezug braucht der Kunde Garantien. Ich kann mir schwerlich eine Altersrente vorstellen, bei der das Rentenniveau absenkbar ist. Das ist einfach nicht bedarfsgerecht. Fondsgebundene Renten sind auch sehr sinnvolle Produkte, nur müssen sich Vermittler und Kunde eben auch darum kümmern. Ich verstehe nicht, warum unsere Branche die Kunden nicht viel besser über die Depotstände informiert, gerade die Beratung während der Ansparphase sollte eine größere Rolle spielen. Ein Investmentfonds hat einen kürzeren Zyklus als eine Lebensversicherung. Ihr Bankberater spricht Sie ja auch regelmäßig auf Ihr Depot an. Das würde ich mir bei einem Altersvorsorge-Berater auch so vorstellen. Natürlich brauchen Sie dazu die entsprechenden Informationen tagesaktuell. Das ist eine komplexe Aufgabe, sollte aber über Schnittstellen zu Morningstar etc. branchenweit möglich sein.
Kommendes Jahr wird das LVRG evaluiert. Erwarten Sie hier weitere die Lebensversicherer entlastenden Maßnahmen?
Hofmeier: Es gibt Tendenzen für ein LVRG II. Dahinter steckt der Wunsch, Erleichterungen in Bezug auf die Bildung der Zinszusatzreserve zu bekommen. Das ist bei der Continentale nicht so ausgeprägt, weil wir einen anderen Bestandsmix mit einem niedrigeren Anteil an konventionellen klassischen Produkten als der Branchendurchschnitt aufweisen. Im Gegenzug wird diskutiert, Provisionen nochmals zu regulieren und zu begrenzen. Wenn nun jedoch die Einnahmen weiter stark reduziert werden, kann es dazu kommen, dass die Existenz vieler Vermittler auf dem Spiel steht. Sicher sollte man Provisionsexzesse verhindern. Auf der anderen Seite gilt es, die Beratungsqualität im Kundeninteresse zu sichern. Und das geht nur mit einer auskömmlichen Vergütung der beratenden Vertriebswege.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren