Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 09.11.2016 um 09:36
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Der Bundesgerichtshof hat die Darlehensgebühr in Bausparverträgen für unwirksam erklärt. Da für die Gebühr von bis zu 2 Prozent der Darlehenssumme keine Gegenleistung erfolge, werde der Sparer unangemessen benachteiligt, so die Begründung.

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