- Von Andreas Harms
- 05.02.2024 um 16:56
Die Finanzaufsicht Bafin hat klargestellt, welche Lizenzen nötig sind, um die inzwischen auch für Kleinanleger zugänglichen European Long-Termin Investment Funds (Eltif) zu vermitteln. Klare Antwort: keine besonderen. Es reicht die Vermittlerlizenz nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung (GewO) aus. Das schreibt die Bafin in einem Frage-Antwort-Katalog (FAQ), über den auch das Branchenportal „Fondsprofessionell“ berichtete.
Hintergrund: Eltifs sind spezielle Investmentvehikel, die seit 2015 auf dem Markt sind und Anlegern Zugang zu Investments abseits der öffentlichen Finanzmärkte bieten sollen: Anteile an Unternehmen (Private Equity), Kredite (Private Debt), Infrastruktur, Immobilien und vieles mehr. Alles Dinge, die institutionelle Anleger schon lange kaufen können. Und Privatanleger dank Eltif eben auch.
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Eltifs sind nach alter Regel so aufgebaut, dass sie lange laufen (oft zehn Jahre oder mehr) und während dieser Laufzeit kaum verfügbar sind. Das rührt daher, weil die in den Fonds enthaltenen Positionen ebenfalls nur schwer bis gar nicht vorzeitig verkaufbar sind.
Deshalb gab es bis jetzt einige finanzielle Hürden, um dort einsteigen zu können. So betrug die Mindesteinstiegssumme 10.000 Euro, was für Private Equity eher wenig ist, für Privatanleger aber durchaus viel sein kann. Wer weniger als eine halbe Million verfügbares Gesamtvermögen sein eigen nannte, durfte nicht mehr als ein Zehntel des Vermögens in einen Eltif packen. Und wer weniger als 100.000 Euro flüssig hatte, durfte gar nicht rein.
Diese Vermögens-Hürden sind nun weggefallen, denn am 10. Januar 2024 trat die frisch veränderte Verordnung für European Long-Termin Investment Funds in Kraft. Weshalb in der Tat die Frage berechtig ist, wo man diese Fonds nun bekommen kann.
Wie bei herkömmlichen Fonds unterscheidet man auch hier nach offenen und geschlossenen Fonds (feste Laufzeit und bis dahin nicht verfügbar). Um geschlossene Eltifs zu vermitteln, ist eine Lizenz nach Paragraf 34f Absatz 1, Nummer 2 nötig. Für die offenen reicht eine nach Absatz 1, Nummer 1. In dem Text klärt die Bafin auch, dass dem Eltif-Vertrieb eine Geeignetheitsprüfung vorausgehen muss.
Aber müssen Vermittler auch beraten? Nicht zwangsläufig, wie die Bafin schreibt: „Die Pflicht zur Vornahme einer Geeignetheitsprüfung bedeutet aber nicht, dass damit zwingend eine Anlageberatung verbunden sein muss; im Falle eines Vertriebs durch einen Finanzintermediär ist beispielsweise auch eine bloße Anlagevermittlung möglich.“
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