- Von Redaktion
- 19.06.2017 um 16:54
Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten. Mit nur drei Worten benennt dieser Satz das Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und im privaten Recht. Der Abschluss einer kapitalbildenden Police zwischen dem Verbraucher und der Versicherung ist nichts anderes als ein Vertrag mit Rechten und Pflichten für beide Seiten. Ist es da nicht zumindest rechtsethisch zweifelhaft, wenn zehntausende oder gar hunderttausende Verbraucher, ausschließlich auf ihre eigenen finanziellen Vorteile bedacht, aus ihren vertraglichen Vereinbarungen mit den Versicherungen aussteigen wollen? Und dafür sogar noch mit oft einem fünfstelligen Euro-Betrag belohnt werden? Könnte man denken, ist es aber nicht, wie ich meine.
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Denn es liegt in der Natur der Sache, dass Verbraucher Anspruch auf rechtlich saubere Vertragsgestaltung haben. Nicht zuletzt, da ihnen in der Regel das juristische Know-how fehlt und sie deshalb darauf vertrauen müssen, dass ihr Vertragspartner sauber arbeitet. Deshalb stellt der Gesetzgeber vergleichsweise strenge Anforderungen an die Vertragsgestaltung mit Verbrauchern.
Bei vertraglich fixierten Geschäften zwischen juristischen Personen, etwa zwei Firmen, wird durchweg juristischer Sachverstand unterstellt. Zumindest die Möglichkeit einer aufwendigen und deshalb teuren Überprüfung von Vertragswerken durch Anwälte.
Fehler in der Widerrufsbelehrung
Wir wissen alle, dass vermutlich ein paar 10 Millionen Kapitalversicherungsverträge eben nicht den rechtlichen Anforderungen entsprachen – wegen eklatanter Fehler bei der Widerrufsbelehrung. Entweder fehlten bei Vertragsabschluss grundsätzliche Informationen zum Widerrufsrecht des Verbrauchers. Oder Versicherer machten falsche Angaben zu Fristen und zur Form des Widerrufs. Das sind Fakten, denen sich auch Finanzdienstleister, also der beratende Vertrieb, nicht verschließen kann. Es stellt sich also die Frage, wie man damit umgeht.
Unbedingt offensiv, besagen unsere Erfahrungen. Ich behaupte sogar: In der momentanen Situation könnte beratenden Finanzdienstleistern nichts Besseres passieren als Verbrauchern Geld – 5.000, 10.000 oder noch mehr Euro – zu verschaffen.
Belebung von bestehenden Kundenbeziehungen
Ein solcher Einstieg in eine neue Kundenbeziehung respektive diese Belebung einer bestehenden Kundenbeziehung eröffnet in einer Zeit, die durch wachsende Zurückhaltung der Menschen bei der privaten Altersvorsorge und auch durch zunehmende schärfere staatliche Regulierung wie IDD geprägt ist, auf der Vertriebsseite erhebliche Geschäfts- und Ertragsperspektiven.
Dies gleich in doppelter Hinsicht. So sind Lösungen möglich, bei denen Finanzdienstleister bei der Widerrufs-Kooperation am Ertrag beteiligt werden. Überdies nutzen erfahrene Berater ein solch positives Entree beim Kunden zur Überprüfung und oft auch Optimierung dessen Vorsorge-, Versicherungs- und Investment-Portfolios. Eine, wie ich finde, äußerst interessante Konstellation.
Über den Autoren
Axel Junker, Jahrgang 1962, startet 1978 seine Laufbahn in der Finanzdienstleistungsbranche mit einer Lehre zum Versicherungskaufmann bei der Colonia Viersicherung (heute) Axa Konzern. Nach unterschiedlichen Führungspositionen im Außendienst gründet er im Jahr 1991 die Eura Industrie-Assekuranz-Makler Unternehmensgruppe in Köln.
Seit etlichen Jahren betreibt er außerdem den Blog www.derinvestmentcoach.com, in dem er sich sehr kritisch mit allen Themen rund um die Finanzdienstleistung auseinandersetzt. Insbesondere der Widerruf von britischen und liechtensteinischen Policen hat es Ihm angetan. Im Jahr 2016 gründete er mit Peter Paschke und Frank Mingers die Hasso24 GmbH.
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