- Von Manila Klafack
- 19.09.2019 um 09:52
Fast die Hälfte der Versicherer, die Riester-Verträge anbieten, berechnen ihren Kunden doppelte Kosten. Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hamburg hat eine entsprechende Umfrage unter 34 Gesellschaften durchgeführt. 15 Unternehmen geben demnach an, bei einer zulagenbedingten Änderung erneut Abschluss- und Vertriebskosten zu verlangen. Das erfolge entweder auf die Zulagen und/oder auf die erneute Erhöhung des Beitrags.
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Insbesondere Riester-Sparer mit laufenden Verträgen, die dann eine Kinderzulage erhalten und deshalb ihren Eigenbeitrag senken, sind den Marktwächtern zufolge betroffen. Erhöhen sie später den Beitrag wieder, weil die Kinderzulage wegfällt, müssen sie erneut Kosten für diese Aktion bezahlen.
Für die Verbraucherschützer aus Hamburg liegt das Problem im Paragrafen 165 Versicherungsvertragsgesetz. Dort sei festgehalten, dass jede Wiedererhöhung des Beitrags wie ein Neuabschluss behandelt wird und damit zu neuen Kosten führt. Das stehe allerdings „im Widerspruch zu der politisch intendierten Flexibilität der Altersvorsorge mit Riester-Verträgen“.
„Riester-Verträge sollen vor allem für Sparer mit Kindern lukrativ sein. Diese Gruppe wird vom Gesetzgeber daher zu Recht besonders gefördert“, sagt Sandra Klug, Teamleiterin Versicherungen beim Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Hamburg. Die doppelte Berechnung von Abschluss- und Vertriebskosten belaste aber vor allem Riester-Sparer mit Kindern.
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