- Von Redaktion
- 30.09.2016 um 12:33
Was ist geschehen?
Die LBS Bayern kündigt einen Bausparvertag, der seit zehn Jahren zuteilungsreif ist, bei dem der Sparer aber kein Darlehen abruft. Der Betroffene zieht daraufhin vor Gericht.
Das Urteil
Das Oberlandesgericht München gibt der Bausparkasse Recht (Aktenzeichen 5 U 1637/16). Dabei beruft es sich auf das Kündigungsrecht aus Paragraf 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, welches Darlehensnehmer vor zu langen Bindungen an festen Zinssätzen schützen soll.
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