- Von Redaktion
- 22.11.2018 um 10:52
Obwohl es gesetzlich geregelt ist, dass Versicherungsnehmer in einer bestimmten Höhe an den Gewinnen der Unternehmen beteiligt werden müssen, kann es Ausnahmen geben. Nämlich wenn die Gesellschaft nachweist, dass ohne die Kürzung die Garantie nicht ausgezahlt werden könnte.

Auf welche Kennzahlen es bei der Bewertung von Versicherern ankommt
Das war bei acht Lebensversicherern zum 31. Dezember 2017 der Fall, so die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen. Die Aufsichtsbehörde Bafin habe diesen Maßnahmen jeweils zugestimmt.
„Dies ist eine wichtige Information für Versicherungskunden und man kann darüber diskutieren, ob die aktuelle Gesetzeslage Lebensversicherungsgesellschaften verpflichten, solch eine Vorgehensweise offenzulegen“, sagt Dean Goff, Vorstand beim Policenkäufer Partner in Life. „Isoliert betrachtet, sagt diese Information Verbrauchern allerdings nicht viel; sie muss im Gesamtkontext bewertet werden“, betont Goff.
Bisweilen werde der Eindruck erweckt, als könnten Kunden alleine anhand niedriger Solvenzquoten ableiten, ob Policen werthaltig seien oder nicht. „Das ist aber so nicht möglich“ sagt Goff. Und auch die Information, welcher Versicherer in der lang anhaltenden Niedrigzinsphase eine Bilanzhilfe in Anspruch genommen habe, helfe den Versicherungskunden nicht. „Im Gegenteil: Diese Information sollte keinesfalls dazu führen, dass nun Verträge dieser Gesellschaften voreilig gekündigt werden“, so Goff weiter.

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