- Von Lorenz Klein
- 14.11.2019 um 17:02
Seitdem am Wochenende die Pläne der Bundesregierung für die Einführung einer Grundrente bekannt geworden sind (wir berichteten), fragen viele Bürger bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nach, ob und wie sie die Grundrente, die noch als Gesetz verabschiedet werden muss, beziehen können. Das teilte jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit.
Groko einigt sich auf Kompromiss bei der Grundrente
„Die Grundrente, so wie sie jetzt geplant ist, wird nicht Gesetz“
Grundsätzlich gilt: Wer 35 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt, dabei aber nur unterdurchschnittlich verdient hat, soll ab 2021 eine höhere Rente bekommen. Demnach würde die Grundrente also automatisch fließen – sowohl für Neurentner, als auch für alle, die schon in Rente sind. „Darum kümmert sich die Deutsche Rentenversicherung“, verspricht die DRV-Dienststelle Braunschweig Hannover. „Im kommenden Jahr organisiert sie alle Arbeitsabläufe, damit die Empfänger ihr Geld pünktlich bekommen.“
„Vor erheblichen Problemen“
Dass die DRV „alle Arbeitsabläufe“ organisieren soll, bereitet Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, offenbar erhebliches Kopfzerbrechen. Wie „Bild“ berichtete, warnt die Behörde „vor erheblichen Problemen“ bei der Umsetzung der geplanten Grundrente. Roßbach nannte demnach den geplanten Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden, die Ermittlung der vorgesehenen 35 Beitragsjahre und den geplanten Startzeitpunkt der Grundrente.
„Angesichts mehrerer Millionen laufender Renten, die zu prüfen wären, ist der relativ kurze Zeitraum bis zum 1. Januar 2021 für Entwicklung und Einsatz einer voll automatisierten Lösung aus Sicht der Rentenversicherung problematisch“, wird Roßbach zitiert. Auch die vorgesehene Prüfung der Einkommen der Bezieher einer Grundrente und gegebenenfalls auch ihrer Partner würde die DRV „vor Probleme stellen“, warnte Roßbach.
Um den vollen Rentenaufschlag zu erhalten, soll das Monatseinkommen bei Alleinlebenden nicht über 1.250 Euro, bei Paaren über 1.950 Euro liegen. Mitgezählt werden neben der Altersrente auch Witwen- und Witwerrenten, Betriebs- oder Riesterrenten sowie Miet- und Kapitaleinkünfte. Vermögen wie etwa eine Eigentumswohnung soll dagegen keine Rolle spielen.
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