- Von Lorenz Klein
- 10.03.2020 um 12:28
„Ich würde Ihnen empfehlen pro Monat etwa 400 Euro zurückzulegen, um ihre Rentenlücke von 650 Euro zu schließen“, lautet der Rat des fünften Beraters, der als Honorarberater vorgestellt wird, im Beitrag aber als Honorarvermittler tätig wird. Der Mann empfiehlt jedenfalls einen Riester-Vertrag, „da sie mit den zwei Kindern die Zulagen bekommen“. Hier betrage der Eigenanteil für den Kunden rund 110 Euro. Für die verbliebenen gut 290 Euro käme ein Fondssparplan in Betracht, so die Empfehlung.
Und wie sieht es mit den Kosten aus? Das Vermittlungshonorar für den Riester-Netto-Tarif beläuft sich demnach auf 1.500 Euro. Hinzu kommen 10 Euro pro Monat für die laufende Betreuung. „Aber das macht ja 120 Euro im Jahr?“, gibt Herte zu bedenken. Auf 25 Jahre hochgerechnet bekämen „Sie also nochmal 3.000 Euro?“, gibt sich der Verbraucherschützer verwundert. Das Vermittlungshonorar beträgt demnach also: 4.500 Euro – zusätzlich zum Beratungshonorar von 600 Euro. Er halte die Kombination von Beratungs- und Vermittlungshonorar für die „insgesamt fairste Lösung hält“, teilt der Berater der „WISO“-Redaktion nach dem Hausbesuch mit.
Das Fazit der „WISO“-Tester nach den fünf Gesprächen:
„Verbraucher sollten nicht unvorbereitet in ein Beratungsgespräch hineingehen“, empfiehlt Verbraucherschützer Herte. Und weiter: „Wer sich nicht zutraut, sich selbst in das Thema Geldanlage/Altersvorsorge einzulesen, kann zur Beratung der Verbraucherzentralen kommen.“
Auch Lockvogel Benzel hat ein Resümee parat: „Was ich gelernt: Bevor ich mich privat beraten lasse, muss ich mich erstmals selbst mit möglichen Produkten befassen.“
7 Kommentare
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kommentierenBenjamin_tanis@outlook.de
Vor 5 JahrenDas heißt, dass der zweite Berater gar nicht in Anspruch genommen wurde, da man die Daten nicht offenlegen wollte?
Lorenz
Vor 5 JahrenSo sieht es wohl aus. Wobei ein Offenlegen der Daten ja auch gar nicht möglich gewesen wäre, denn mit echten Steuerinformationen und Elterngeldbescheiden etc. hätte das Fantasie-Ehepaar ja gar nicht dienen können.
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